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1. Anwendbarkeit
Die Insertionsaufträge basieren auf dem vom Verlag herausgegebenen Tarif. Die Insertionsbestimmungen sind für alle Aufträge verbindlich, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden.
2. Veröffentlichung von Inseraten
Für den Inhalt eines Inserates ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Verlag von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Der Verlag behält sich das Recht vor, Veröffentlichungen von Inseraten abzulehnen, laufende Inserate zu sistieren oder Änderungen vorzunehmen.
3. Auftragserteilung
Bestellung, Änderung oder Sistierung von Inseraten haben schriftlich zu erfolgen. Platzierungswünsche werden als Wunsch, nicht aber als Bedingung entgegen-genommen. Ein Preisnachlass erfolgt nur im Rahmen eines vereinbarten Platzierungszuschlags von 10 Pro-zent.
4. Sistierung
Sistierung ist nur schriftlich bis 14 Tage vor Annahme-schluss möglich.
5. Drucktechnische Mängel
Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht entstellen, berechtigen zu keinem Preisnachlass. Für Inserate, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen oder ungünstiger Grafik nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht nur dann, wenn das Inserat durch grössere Mängel in der technischen Wiedergabe seine Werbewirkung einbüsst.
6. Zahlungsfrist
30 Tage nach Erhalt der Rechnung netto. Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs fällt jede Rabattvergütung und Provision weg.
7. Beleglieferung
Belege sind kostenlos.
8. Reklamationen
Reklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen werden.
9. Tarifänderung
Änderung der Tarife bleiben vorbehalten und gelten auch für laufende Aufträge und Abschlüsse.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist St.Gallen
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