Bei Facebook: 50 Euro Strafe für Emoji-Beleidigung

Polizeibeamte sollte man nicht beleidigen – auch nicht per Facebook. Das musste jetzt ein österreichischer Nutzer am eigenen Leib erfahren.

Einem österreichischen Facebook-Nutzer ist ein Emoji eines ausgestreckten Mittelfingers jetzt zum Verhängnis geworden. Der Mann hat Post von offizieller Stelle bekommen und soll eine Strafe in Höhe von 50 Euro zahlen, wie das österreichische Newsportal „heute.at“ berichtet, dem auch die entsprechende Strafverfügung vorliegt.

Demnach habe der 26-Jährige in einer Facebook-Gruppe mit rund 5’900 Mitgliedern einen Post erstellt, in dem er auf einen „geschwindigkeitsmessenden Beamten“ hinweist. Er habe „ein Emoji verwendet, welches aufgrund des verwendeten Wortes ‚du‘ direkt an den Beamten gerichtet war und einen ausgestreckten Mittelfinger zeigt.“ Dies wiederum sei laut der Verfügung ein „grober Verstoss gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit“.

Ist das überhaupt strafbar?

„Motorrad steht versteckt im Wald Lg du [Mittelfinger-Emoji] echt unnötig so feige Verstecke [sic]“, hatte der 26-Jährige laut dem Bericht unter anderem in seinem Post geschrieben. „Ein Polizist muss den Beitrag in der Gruppe gesehen und dann meine Daten ausgeforscht haben“, sei der Mann sich sicher. Er wolle nun seinen Rechtsschutz bemühen und erst einmal in Erfahrung bringen, „ob man wegen sowas überhaupt gestraft werden darf“.

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