Spencer Elden: „Nirvana-Baby“ scheitert mit Klage

Das Nirvana-Cover von

Quelle: Stefano Chiacchiarini/Shutterstock

Die Klage von Spencer Elden, der als Baby auf der Nirvana-Platte „Nevermind“ weltberühmt geworden ist, ist abgewiesen worden. Elden wollte aufgrund der angeblichen Kinderpornografie, die das Bild seiner Ansicht nach darstellte, Schadenersatz von zahlreichen Menschen, die mit dem Album zu tun hatten.

Ein Richter hat die Klage des sogenannten „Nirvana-Babys“ vom Cover des Kultalbums „Nevermind“ abgewiesen. Der heute 30-jährige Spencer Elden hatte eine Reihe von Personen und Unternehmen verklagt, die mit der Platte in Verbindung stehen.

Elden behauptete in seiner Klage, das Bild auf dem Cover sei ohne seine Zustimmung – oder die seiner Eltern – veröffentlicht und vervielfältigt worden und die Nacktheit des Bildes komme Kindesmissbrauch gleich. Demnach heisst es, das Cover sei Kinderpornografie und verstosse als sexuelle Ausbeutung gegen US-Gesetze.

Sogar Nirvanas Ex-Schlagzeuger unter den Beklagten

Unter den Beklagten sind etwa die Nirvana-Bandmitglieder Dave Grohl (52) und Krist Novoselic (56), Kurt Cobains (1967-1994) Witwe Courtney Love (57), die Cobains Nachlass regelt, der Fotograf Kirk Weddle sowie eine Vielzahl von Plattenfirmen. Sogar Nirvanas Original-Schlagzeuger Chad Channing (54) wurde verklagt, der schon lange nicht mehr Teil der Band war, als „Nevermind“ konzipiert und veröffentlicht wurde. Laut „Variety“ forderte Elden von jedem Beklagten mindestens 150.000 Dollar (etwa 132.000 Euro) Schadenersatz.

Vor zwei Wochen sollen die Anwälte der meisten Beschuldigten gemeinsam beantragt haben, die Klage abzuweisen. Zur Erklärung heisst es, Elden habe drei Jahrzehnte damit verbracht, von seiner Berühmtheit als selbsternanntes „Nirvana-Baby“ zu profitieren. Demnach hätte er das Foto mehrmals gegen Bezahlung nachgestellt oder Kopien des Albumcovers signiert und zum Verkauf angeboten.

Klage könnte neu eingereicht werden

Die weite Verbreitung des Motivs lasse zudem Eldens Einschätzung als Kinderpornografie absurd erscheinen – jeder, der das Album zu Hause stehen habe, würde sich damit des Besitzes von Kinderpornografie schuldig machen.

Weiter führten die Anwälte aus, dass die Klage verjährt wäre. Der Richter Fernando M. Olguin in Kalifornien wies diese nun ab – allerdings mit „Erlaubnis zur Änderung“. Damit haben Eldens Anwälte bis zum 13. Januar Zeit, die Klage mit entsprechenden Änderungen neu einzureichen.

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