Rekordpreis bei „Bares für Rares“: War der Kauf rechtswidrig?

Es war ein Rekordpreis, den „Bares für Rares“-Händlerin Susanne Steiger für ein Brustkreuz bezahlte. Doch an dem 42’000-Euro-Geschäft regt sich nun Kritik. Ein Anwalt hält es gar für rechtswidrig.

Diese Sendung hat schon jetzt Geschichte gemacht: 42’000 Euro bezahlte „Bares für Rares“-Händlerin Susanne Steiger (36) für ein 300 Jahre altes diamantbesetztes Brustkreuz, das drei Splitter vom Holzkreuz Jesu enthalten soll. Keine andere Antiquität hatte jemals einen derart hohen Preis in der Sendung erzielt. Doch der Verkauf könnte dem ZDF nun auf die Füsse fallen.

Anwalt hält Geschäft für rechtswidrig

Das Nachrichtenportal „Der Westen“ zitiert einen Anwalt von der Insel Rügen, der den Kauf für rechtswidrig hält. Der Jurist verweist dabei auf den Paragrafen 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sich mit sittenwidrigen Rechtsgeschäften auseinandersetzt.

Ein Rechtsgeschäft sei nichtig, wenn es „gegen die guten Sitten verstösst“, heisst es dort. Der Paragraf präzisiert: „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“

Besonders die Unerfahrenheit der Verkäuferin führt der Rechtsanwalt als Argument für die angebliche Rechtswidrigkeit des Verkaufs an. „Ich habe die Sendung auch gesehen, und fand das unerhört“, sagte der Jurist dem „Westen“.

Das sagt das ZDF

Beim ZDF will man von einer eventuellen Rechtswidrigkeit nichts wissen. Auf Anfrage der Redaktion erklärt der Sender: „Der Verkauf des Kreuzes war rechtmässig. Die Expertin Frau Dr. Heide Rezepa-Zabel schätzte das Exponat auf 60 bis 80’000 Euro, und die Verkäuferinnen gaben Susanne Steiger für 42’000 Euro den Zuschlag.“ Mutter und Tochter seien vor und während der Aufzeichnung immer wieder daran erinnert worden, dass sie sich jederzeit gegen einen Verkauf entscheiden könnten.

Aber nicht nur ein Rechtsgelehrter aus Rügen hält den Verkauf des Reliquienkreuzes offenbar für anstössig. Die „Bild“-Zeitung hat mit Antiquitäten-Händlern und Szene-Kennern gesprochen, dem Blatt nach „Experten, die seit Jahren in der Branche arbeiten“. Keiner der angeblichen Profis wollte seinen Namen in der Presse lesen, „aus Angst vor Rufschädigung“. Alle drei erheben teils schwere Vorwürfe gegen die Sendung.

Weitere schwere Vorwürfe

Ein Auktionator etwa bemängelt, dass die Schätzung des Objektes seitens der Kunsthistorikerin Rezepa-Zabel „sehr schnell ging“. Solche Schätzungen könnten bei so hochkaratigen Antiquitäten Stunden dauern. Das ZDF weist allerdings auf der Webseite der Sendung darauf hin, dass in Vorbereitung auf eine Sendung ein Team von Redakteuren und Kunsthistorikern „wichtige Informationen zu den Objekten“ recherchierten. Eine fundierte Begutachtung und Bewertung erfolge dann am Tag der Aufzeichnung.

Ein Händler aus Trier hingegen ist in der „Bild“ der Meinung, die beiden Verkäuferinnen hätten keinen angemessenen Preis für ihr Kreuz bekommen. „Mit passender Vermarktung und einem guten Auktionator wären 100’000 Euro drin gewesen“, lässt sich der Mann zitieren. Objekte wie das Brustkreuz tauchten auf dem Markt praktisch nicht auf – entsprechend hoch wäre der Preis gewesen.

Eine Expertin aus Bayern ist gar der Meinung, der Wert des Kreuzes könne, sollte es tatsächlich echt sein, im Bereich des Unermesslichen liegen: „Zum reinen Materialwert kommt der ideelle Wert der Reliquie. Für besondere Stücke geben Sammler Mondpreise aus. Hunderttausende Euro.“

Von Seiten des ZDF heisst es zu diesen Vorwürfen: „Mutter und Tochter gaben keinen Anlass zu der Vermutung, dass sie den Wert des Kreuzes nicht kennen und ihre Verkaufsentscheidung nicht gründlich überdacht haben.“

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