Infektionszahlen steigen: So verschärft Mallorca die Party-Regeln

Nächtliche Partys unter freiem Himmel sind auf Mallorca bald wieder Geschichte.

Quelle: imago/Chris Emil Janßen

Mallorca will den steigenden Infektionszahlen mit einer Verschärfung der Corona-Restriktionen entgegenwirken. Änderungen gibt es etwa bei der Sperrstunde sowie bei den nächtlichen Zugängen zu Stränden und Parks. Auch die Bussgelder für illegale Partys werden erhöht.

Aufgrund der nach wie vor steigenden Infektionszahlen verschärft die Balearen-Regierung die Corona-Restriktionen auf Mallorca. Davon betroffen sind vor allem die Strand- und Partyszenen der beliebten Urlaubsinsel, wie die „Mallorca-Zeitung“ unter Berufung auf eine Pressekonferenz in Palma von Montagabend (19. Juli) berichtet. Regierungssprecher und Tourismusminister Iago Negueruela hat folgende Verschärfungen bekannt gegeben, die noch auf eine Zustimmung der Justiz warten:

Hohe Bussgelder bei Verstoss

Strände und Parks sollen nach den neuen Regeln von 22 Uhr bis 6 Uhr geschlossen bleiben. Wer dennoch an einer illegalen Party teilnimmt, muss mit einem Bussgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wer gegen eine Quarantäne verstösst, muss bis zu 2.000 Euro zahlen. Wenn ein Teilnehmer im Anschluss positiv auf Corona getestet wurde, wird eine Strafe von bis zu 5.000 Euro fällig. Bis zu 100.000 Euro Bussgeld stehen den Organisatoren illegaler Feiern bevor.

Strengere Sperrstunde und Regeln im Restaurant

Zudem wird die Sperrstunde für Bars und Restaurants von 2 Uhr auf 1 Uhr vorgezogen. Im Innenbereich von Bars und Restaurants dürfen zudem nur noch Gruppen von bis zu vier Personen an einem Tisch sitzen, im Aussenbereich sind es maximal acht. Von 1 Uhr bis 6 Uhr dürfen sich laut Bericht nur noch Personen aus demselben Haushalt treffen. Gruppen, die gemeinsam in einem Hotel oder einer Finca eingecheckt haben, gelten dann ebenfalls als ein Haushalt.

Die vor rund einem Monat abgeschaffte Maskenpflicht im Freien wird trotz hoher Zahlen vorerst nicht wiedereingeführt. Die Regierung rät aber dazu, freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, ist die Maske im Aussenbereich wieder ein Muss.

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