Golden Globes: Wegen Coronavirus werden die Regeln geändert

Auch das Film-Geschäft leidet unter der Corona-Krise. Damit auch Filme, deren Erstvorführungen wegen der Pandemie verschoben wurden, für einen Golden Globe nominiert werden können, hat man nun das Regelwerk angepasst.

Wegen des Coronavirus steht die Film-Welt derzeit grösstenteils still. Zahlreiche Produktionen und Dreharbeiten wurden unterbrochen, Kinos sind überwiegend geschlossen. Nun reagiert auch die Hollywood Foreign Press Association (HFPA) auf die Auswirkungen der Pandemie und ändert deshalb die Zulassungsvoraussetzungen für die Nominierung eines Golden Globes.

Üblicherweise muss für alle HFPA-Mitglieder eine Filmvorführung arrangiert werden, die in einem unabhängigen Vorführraum innerhalb von Los Angeles stattfindet. Da das aber aufgrund der Schliessung öffentlicher Vorführräume in L. A. nicht möglich sei, wird von dieser Regel vorübergehend abgesehen.

Stattdessen sieht die HFPA nun vor, dass alle Studios den Mitgliedern einen Stream oder eine DVD des Films zur Verfügung stellen, damit sie ihn zu Hause ansehen können. Das müsse bis zu einem bestimmten Datum erfolgen, damit sie für eine Nominierung berücksichtigt werden können. Die neue Regelung gilt vorerst vom 15. März bis 30. April, gegebenenfalls wird sie im Anschluss noch verlängert.

Keine Erstauswertung im Kino notwendig

Darüber hinaus können nun auch Filme nominiert werden, die vor einer Veröffentlichung im Streaming, Fernsehen oder auf DVD und Blu-ray keine Erstauswertung im Kino erhalten haben. Allerdings müssen Studios nachweisen, dass eine Erstveröffentlichung im Zeitraum vom 15. März bis 30. April geplant war.

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