Das passiert mit den Tickets für ausfallende Kulturveranstaltungen

Wegen der Corona-Krise müssen sämtliche Veranstaltungen abgesagt werden. Bei den Event-Agenturen gehen deshalb zurzeit viele Rückforderungen ein. Nun hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzesentwurf dazu präsentiert.

Fussballspiele, Konzerte, Theateraufführungen: Wegen der Corona-Pandemie müssen überall in Deutschland Veranstaltungen abgesagt werden. Bei den Event-Agenturen gehen deshalb zurzeit viele Rückforderungen ein; Kunden, die schon ein Ticket für eine nun ausfallende Veranstaltung erworben hatten, verlangen ihr Geld zurück. Nun hat die Bundesregierung über eine mögliche Lösung beraten.

Gutscheine statt Ticketerstattung

Anstatt nun sämtliche Ticketpreise für Events zu erstatten, sollen Veranstalter Gutscheine ausstellen dürfen. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass es bei den Veranstaltern zu Liquiditätsengpässen kommt.

Die Regelung umfasst sämtliche Tickets für Konzerte, Sportveranstaltungen, Lesungen oder Vorträge, die vor dem 8. März gekauft wurden – Voraussetzung: diese müssen bis Ende 2021 gültig sein. Falls der Gutschein bis dahin nicht eingelöst werden kann, sollen die Veranstalter verpflichtet werden, doch den Ticketpreis zurückzuerstatten. Die Neuregelung soll zudem eine Härtefallklausel enthalten, wenn die Nutzung des Gutscheins nicht zumutbar ist.

Zahlreiche Veranstalter hatten ihren Kunden solche Gutscheinlösungen bereits angeboten. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (58) zeigt sich mit dem Kompromiss zufrieden, schliesslich würden dadurch die Interessen von Veranstaltern und Besuchern zugleich gewahrt. „Die Aussicht auf ein kulturelles Erlebnis bleibt genauso erhalten, wie dem Veranstalter echte Härten erspart werden“, sagte die CDU-Politikerin der „Tagesschau“.

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