Überblick: Wann, wo und wie darf ich in Deutschland überhaupt reisen?

„Es gelten die Regeln der Bundesländer. Wenn Sie verreisen wollen, müssen Sie sich darüber informieren“, heisst es vom Bund. Das sind die Bestimmungen von Bayern, Schleswig-Holstein und Co.

In jedem Bundesland gelten derzeit eigene Corona-Regeln. Wer für die Pfingstferien oder die Sommerferien einen Urlaub innerhalb Deutschlands ins Auge gefasst hat, sollte diese Reise-Bestimmungen beachten.

Baden-Württemberg

Aufatmen heisst es in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai. Der Stufenplan des Landes sieht vor, dass Ferienwohnungen und Campingplätze für Übernachtungen im Caravan, Reisemobil oder festen Mietunterkünften sowie für Dauercamper ab diesem Zeitpunkt öffnen dürfen. Ab dem 29. Mai dürfen Hotels und Pensionen wieder Gäste aufnehmen, die dann auch in Restaurants und Cafés gehen können. Kneipen, Bars, Theater und Kinos bleiben aber bis auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Bayern

Eine „mögliche Öffnung“ für Hotels und Pensionen sieht der Freistaat ab dem 30. Mai vor. Auf das dortige Wellnessprogramm müssen Gäste allerdings verzichten, denn das bayrische Konzept sieht keine „Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness und Schwimmbad“ vor. Immerhin: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks sollen dann wieder von Touristen besucht werden, allerdings unter strengen Auflagen und mit begrenztem Einlass. Ein kleiner Trost dürfte für viele die Biergärten sein: Ab dem 18. Mai gibt es wieder Schweinebraten, Mass und Co.

Berlin

Wie der Berliner Senat mitteilt, dürfen Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sowie Betreiber von Ferienwohnungen ab dem 25. Mai 2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln touristische Übernachtungen anbieten. Die Innen- und Aussenbereiche von Cafés und Restaurants öffneten ab dem 15. Mai. Zwar bleiben Hallenbäder und Wellnessbereiche bis auf Weiteres geschlossen, Frei- und Strandbäder machen ab dem 25. Mai wieder auf.

Brandenburg

In Brandenburg sollen laut Landesregierung ab dem 15. Mai Dauercamping, Camping in Wohnmobilen und -wagen sowie Übernachtungen in Ferienwohnungen und -häusern wieder möglich sein. Gegen Ausflüge ist nichts einzuwenden, denn Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten warten schon auf Besucher.

Bremen

Ab dem 18. Mai öffnen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und andere Herbergen unter strengen Auflagen für Gäste. Selbiges gilt für Restaurants und Cafés. Freizeitparks, Kinos, Schwimmbäder und Wellnessbereiche bleiben bis auf Weiteres dicht, ein Besuch von Museen und Tierparks ist aber möglich.

Hamburg

In Sachen Tourismus geht es in der Hansestadt lockerer zu: Hotels und andere Unterkünfte haben bereits wieder Gäste, auch Campingplätze freuen sich schon jetzt über Ausflügler, die zwar viele Sehenswürdigkeiten der Stadt wieder besichtigen können, aber auf Wellness weiter verzichten müssen. Für Freibäder und Badeseen arbeitet die Regierung derzeit noch an einem Konzept.

Hessen

„Unser Plan für Hessen“ sieht laut Ministerpräsident Volker Bouffier (68) deutlichere Lockerungen vor. Bereits seit dem 15. Mai können Ferienwohnungen und Campingplätze wieder vermietet und genutzt werden. In allen öffentlichen Bereichen sowie in der Gastronomie müssen aber weiterhin die Abstandsregeln und die zulässige Personendichte eingehalten werden.

Mecklenburg-Vorpommern

In dem nördlichen Bundesland herrscht momentan ein Einreiseverbot für Menschen aus Gebieten mit einer hohen Zahl von Neuinfektionen. Wann Tagestouristen und Gäste aus anderen Ländern wieder einreisen dürfen, ist derzeit noch offen. Ein Fünf-Stufen-Plan sieht vor, dass ab dem 18. Mai zwar Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze und Ferienhäuser mit einem ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzept wieder öffnen – allerdings zunächst nur für Urlauber aus Mecklenburg-Vorpommern.

Urlauber aus anderen Bundesländern dürfen erst ab dem 25. Mai wieder einreisen und übernachten. Übrigens: Zweitwohnsitzbesitzer dürfen wieder ins Land einreisen, wenn ihr Domizil bis spätestens 28. April als Zweitwohnung (Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz) angemeldet worden ist.

Niedersachsen

In Niedersachsen wird der Tourismus stufenweise hochgefahren. Ab 25. Mai sollen Hotels, Pensionen und Jugendherbergen öffnen dürfen, insofern sie sich an die vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemassnahmen halten. Ferienhäuser- und Wohnungen dürfen unter bestimmten Auflagen schon ab dem 18. Mai aufmachen. Achtung: Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gilt eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze dürfen nur zu 50 Prozent belegt werden.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind die Auflagen etwas lockerer. Schon seit dem 11. Mai können Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze wieder „unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen“ genutzt werden. Auch Gaststätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen. Am 21. Mai, Christi Himmelfahrt, können auch Hotels wieder für Urlauber öffnen. Ab dem 30. Mai sollen Kinos aufmachen.

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz sieht vor, dass ab dem 13. Mai Campingplätze für Dauercamper, Wohnmobilstellplätze und Tagesausflugsschiffe wieder den Betrieb aufnehmen durften. Ab dem 18. Mai sollen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser und Jugendherbergen folgen. Kinos, Theater und Schwimmbäder bleiben geschlossen.

Saarland

Etwas anders stellt sich die Lage in einem unserer kleinsten Bundesländer dar: Die Landesregierung des Saarlandes will den touristischen Betrieb ab dem 18. Mai wieder schrittweise hochfahren. Allerdings wird die Maximal-Belegung gestaffelt. So dürfen ab dem 18. Mai maximal 50 Prozent der Einheiten belegt werden, ab dem 25. Mai maximal 75 Prozent und erst ab dem 2. Juni soll eine Vollauslastung möglich sein. Selbiges gilt für Restaurants, Gaststätten, Biergarten und Cafés.

Sachsen

Für Touristen, die sich Sachsen zum Ziel gemacht haben, sind Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienunterkünfte im Allgemeinen wieder seit dem 15. Mai erlaubt. Bereits zuvor war der private Aufenthalt in der eigenen Ferienwohnung, einem Wohnmobil oder für Dauercamper möglich, wie das Bundesland bekanntgab. Auch Kino und Theater können wieder genutzt werden – unter Auflagen.

Sachsen-Anhalt

Ab dem 22. Mai dürfen Hotels in Sachsen-Anhalt wieder Gäste empfangen, sofern sie über Zimmer mit eigenen sanitären Einrichtungen verfügen. Dann sollen auch Gäste aus ganz Deutschland nach Sachsen-Anhalt reisen dürfen. Eine Öffnung von Cafés und Restaurants ist für den 18. Mai geplant, Schwimmbäder, Kinos und Theater bleiben geschlossen.

Schleswig-Holstein

Ab dem 18. Mai wird das Einreiseverbot für Touristen sowie das Betretungsverbot für Inseln und Halligen aufgehoben. Auch Ausflugsschiffe dürfen dann wieder ablegen, Strandkorbvermieter ihr Geschäft wieder aufnehmen. Einzelne Strände haben bereits seit dem 14. Mai wieder offen. Ein ausführlicheres Konzept für die Bäderorte an der Nord- und Ostsee müsste laut Ministerpräsident Daniel Günther (46) noch erarbeitet werden.

Thüringen

Die Gastronomie- und Tourismusbranche in Thüringen ist ab dem 15. Mai wieder geöffnet, teilte das Land Thüringen mit. Nach den Plänen der Landesregierung können Gaststätten, Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen zu diesem Zeitpunkt wieder Gäste empfangen. Voraussetzung für die Öffnung ist auch hier die Einhaltung der strengen Hygienevorschriften.

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