Was Wohnmobil-Neulinge beachten sollten

Camping ist der Trend dieser Sommerferien. Was es beim Fahren und Beladen des Wohnmobils zu beachten gilt, erklärt Stefan Dorner vom ADAC Südbayern.

In den meisten Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Viele Familien setzen dieses Jahr auf einen Campingurlaub. Wer noch nie mit einem Wohnmobil unterwegs war, sollte sich vor der Reise gut informieren, rät Stefan Dorner, Sprecher des ADAC Südbayern, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur spot on news. „Wer sich im Vorfeld mit dem Fahrzeug vertraut macht, sich umsichtig verhält und beim Vermieter eine intensive Einweisung macht, ist sicher und entspannt unterwegs.“

Bei der Wohnmobilvermietung kommt es auch auf das Alter an. „Für eine Vermietung muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein“, weiss Dorner. „Am einfachsten ist das Mieten eines kleinen Wohnmobils bis 3,5 Tonnen.“ Diese seien nicht schwer zu fahren und „man darf mit dem ’normalen‘ Führerschein (Klasse B) ans Steuer.“ Für Ausführungen mit einem grösseren Gewicht muss der Fahrer einen Führerschein der Klasse C1 oder C besitzen. Wohnwägen seien gewöhnungsbedürftiger, weshalb Dorner Fahranfängern von ihnen abrät. „Hier sollte man Übung im Steuern von Anhängern haben.“

Verkehrsregeln und Höchstgewicht

Um Fehler zu vermeiden, die mit Bussgeldern enden, rät Dorner: „Unbedingt über die Verkehrsregeln in den Urlaubsländern informieren wie Höchstgeschwindigkeit oder Fahrverbote.“ Auch das Gewicht des Fahrzeugs ist zu beachten, die Maximallast steht im Fahrzeugbrief. „Bei den normalen Wohnmobilen sind das 3.500 Kilogramm. Für Wohnwägen ist zudem entscheidend, wie viel Gewicht man ziehen darf. Dies steht auch im Fahrzeugschein.“

Wer das festgeschriebene Gewicht missachtet, hat mit Strafen zu rechnen. Bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen liegen die Bussgelder zwischen 10 und 235 Euro, massgeblich ist der deutsche Bussgeldkatalog. Ab 20 Prozent Überladung ist sogar ein Punkt in Flensburg fällig. Im europäischen Ausland können die Strafen noch höher ausfallen. Laut ADAC müssen Urlauber in Italien bei einem Verstoss mindestens 60 Euro hinblättern – die Höchststrafe liegt bei 1.682 Euro.

Camping in Corona-Zeiten

In den meisten europäischen Ländern sind die Zugangsbeschränkungen zu Campingplätzen seit Ende Mai wieder vollständig aufgehoben, jedenfalls für deutsche Urlauber. Allerdings können Corona-bedingt weiterhin nationale Einreiseregelungen gelten. Wer etwa die dänische Grenze mit seinem Wohnmobil passieren möchte, muss eine Buchungsbestätigung über sechs aufeinanderfolgende Nächte vorlegen. Die Durchreise nach Norwegen oder Schweden ist dagegen ohne Einschränkung gestattet.

Auf den Länderseiten des Auswärtigen Amts sind ausführliche Details zu den jeweiligen Reisebestimmungen aufgelistet. Auch der ADAC empfiehlt, sich dort über die tagesaktuelle Situation zu informieren und weist darauf hin, „dass bei einer möglichen Trendumkehr durch steigende Infektionszahlen, jederzeit kurzfristige (regionale) Änderungen und Einschränkungen eintreten können.“

Vorheriger Artikel„Die Verlegerin“: Meryl Streep & Tom Hanks kämpfen für Pressefreiheit
Nächster ArtikelPrinz Philip: Seltener öffentlicher Auftritt