Das gilt es beim Corona-Bussgeld in Restaurants zu beachten

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Bussgeld beim Hinterlassen von falschen Kontaktdaten in Restaurants erhoben wird.

Nachdem die Corona-Infektionszahlen wieder angestiegen sind, haben sich Bund und Länder auf neue Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus geeinigt. Unter anderem werden Falschangaben bei der Gästeregistrierung in Restaurants oder anderen Gastwirtschaften bestraft.

Laut „Spiegel Online“ haben sich Angela Merkel (66) und die Ministerpräsidenten der Länder darauf geeinigt, dass ein Mindestbussgeld von 50 Euro erhoben wird, sobald Besucher bei der Datenerfassung zur Nachverfolgung von Infektionsfällen falsche Kontaktdaten hinterlassen.

Zudem werden zu der sogenannten „AHA“-Regel – Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken – noch zwei Buchstaben hinzugefügt: „C“ steht für die Corona-Warn-App und „L“ für Lüften. Regelmässiges Stosslüften in allen Räumen kann laut Experten die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus verringern.

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