Wie steht Ulrich Matthes selbst zum Thema Sterbehilfe?

In Ferdinand von Schirachs „Gott“ geht es um das Thema Sterbehilfe. Wie steht Darsteller Ulrich Matthes dazu?

Am 23. November zeigt das Erste ab 20:15 Uhr die Filmumsetzung von Ferdinand von Schirachs (56) „Gott“. In dem Film geht es um ein umstrittenes Thema: Unter welchen Umständen darf man einem Menschen helfen, sich das Leben zu nehmen? Und muss der Staat selbstbestimmtes Sterben ermöglichen? Die Zuschauer können am Ende live in einer Abstimmung entscheiden. Das Ergebnis wird anschliessend von Moderator Frank Plasberg (63) in einer Expertenrunde bei „hart aber fair“ diskutiert. Der deutsche Schauspieler Ulrich Matthes (61) verkörpert in „Gott“ einen Bischof. Wie steht er selbst zu dem heiklen Thema?

Ja oder Nein?

Vor dem Dreh hätte Matthes „weniger abwägend pro Recht auf Suizid argumentiert“, erklärt er im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“. Er „wäre uneingeschränkt dafür gewesen, weil ich als Agnostiker – und bei allem Respekt für die Möglichkeiten der Palliativmedizin – an das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bis zu seinem Tod glaube.“ Mittlerweile könne der Schauspieler jedoch „nicht mehr ganz klar Ja oder Nein sagen“.

Das Thema sei auch unter den Kollegen am Set diskutiert worden. Und auch im Studio sei abgestimmt worden. Zunächst habe mehrheitlich eine Pro-Haltung geherrscht, später sei diese jedoch „weniger eindeutig als zu Beginn“ ausgefallen.

Darum hat er die Rolle angenommen

Die Rolle habe Matthes vorwiegend angenommen, „weil ich den Stoff interessant und wichtig finde“. Es sei „natürlich toll, wenn man sich einem Thema, das uns alle umtreibt, mit so vielen Facetten nähern, damit arbeiten“ könne. Denn er habe sich für die Rolle nicht nur mit seiner eigenen Meinung und der seiner Figur auseinandersetzen müssen, sondern auch mit der der anderen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar, dass eine geschäftsmässige Sterbehilfe nicht verfassungswidrig ist, habe laut Matthes dazu geführt, dass von Schirach „noch einige Passagen umschreiben“ musste. „Spontan habe ich das Urteil im Sinn des Selbstbestimmungsrechts des Menschen begrüsst“, erklärt er weiter. Daraufhin habe er aber gedacht, dass es „ja nicht nur um uralte Schwerkranke, sondern auch um Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen, aus Liebeskummer oder wegen Depressionen sich das Recht zu sterben nehmen“ gebe. Er halte es für schwierig, zu entscheiden, wie man damit umgehen wolle oder es in ein Gesetz giesse.

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