Harter Lockdown: Das kosten Verstösse gegen die Corona-Regeln

Der harte Corona-Lockdown hat Deutschland fest im Griff. Die Schliessung von Einrichtungen und Kontaktminimierung sollen helfen, Infektionen zu reduzieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit hohen Bussgeldern rechnen.

Der harte Corona-Lockdown bleibt weiterhin bestehen. Bis mindestens Ende Januar sind in Deutschland unter anderem der Einzelhandel, die Gastronomie und Hotels geschlossen. Mit der Initiative „Wir machen auf“ regt sich Widerstand, Läden und Restaurants wollen ab 18. Januar trotz des Verbots wieder öffnen. Dabei drohen den Uneinsichtigen hohe Bussgelder und sogar Freiheitsstrafen gemäss den Infektionsschutzgesetz-Bestimmungen. Auch bei Verstössen gegen Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht oder Ausgangssperren können harte Sanktionen folgen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in seinen Bussgeld- und Strafbestimmungen, welche Sanktionen in Falle von Verstössen möglich sind. Grundsätzlich regeln die Bundesländer Verstösse gegen die Corona-Regeln gemäss ihren Landesverordnungen unterschiedlich. Der VFR Verlag für Rechtsjournalismus hat in einem Corona-Bussgeldkatalog zusammengefasst, welche Strafen verordnet werden können.

Das droht bei Nichteinhaltung des Kontaktverbots

Grundsätzlich kann eine Ordnungswidrigkeit im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes bis zu 2.500 Euro kosten. Wer die Aufzeichnungs- oder Meldepflicht verletzt, riskiert sogar eine Strafe von bis zu 25.000 Euro. Bei einem unzulässigen Weiterbetrieb von Verkaufsstellen droht eine Geldstrafe von mindestens 2.500 Euro, bei wiederholtem Betrieb ebenfalls bis zu 25.000 Euro. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren wird riskiert, wenn Personen entgegen der Verordnung Menschen beschäftigen oder eine Tätigkeit ausüben.

Bei Verstoss gegen ein geltendes Besuchsverbot sind Bussgelder von mindestens 200 Euro möglich. Hält sich jemand mehrmalig nicht an das Kontaktverbot, riskiert er eine Strafe von mindestens 400 Euro. Eine öffentliche Ansammlung von mehr Personen als erlaubt wird mit mindestens 200 Euro geahndet. Wer gegen die Maskenpflicht verstösst, riskiert ein Bussgeld von rund 50 Euro.

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