Vorsicht! So wird auf Kleinanzeigen-Portalen betrogen

In Kleinanzeigen werden Interessenten verlockende Angebote gemacht, dabei wird immer wieder betrogen. Auch Verkäufer müssen aufpassen.

Das Leben vieler Menschen spielt sich wegen der Corona-Pandemie verstärkt im eigenen Zuhause ab. Bestellungen per Internet boomen, auch Kleinanzeigenportale wie Quoka oder eBay Kleinanzeigen sind beliebt – ganz egal ob ein neues Smartphone oder ein neuer Laptop her sollen. Doch gerade hier kommt es immer wieder zu Betrugsfällen – sowohl Käufer als auch Verkäufer sind betroffen.

Western Union, Schecks, Transportkosten

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt, dass Verbraucher bereits seit Jahren von einer Betrugsmasche über den Bargeldtransferdienst Western Union berichten – etwa beim Autokauf über eine Kleinanzeige. Es sollen vermeintliche „Überführungskosten“ vorab überwiesen werden. Der Empfänger erhält so innerhalb kürzester Zeit den ausgemachten Betrag, doch später stellt sich heraus, dass es das angebotene Auto gar nicht gibt. Den überwiesenen Betrag dann zurückzubekommen, gestalte sich demnach oftmals schwierig, weil die Betrüger häufig im Ausland sitzen und zur Abholung des Geldes „ahnungslose Strohmänner“ eingesetzt werden.

Wer einen Artikel verkauft, sollte bei Zahlungen per Scheck vorsichtig sein. Betrüger schicken einen Scheck mit einem höheren Betrag als dem vereinbarten Kaufpreis. Der Verkäufer werde darum gebeten, den Scheck einzulösen und die Differenz zurückzuüberweisen. Später platzt der Scheck jedoch und der Käufer ist verschwunden. Im schlimmsten Fall verliert der Verkäufer in diesem Fall die Ware und auch das überwiesene Geld ist weg.

Eine ähnliche Masche gibt es auch im Zusammenhang mit Transportkosten. Werden sich der Verkäufer und der angebliche Käufer einig, muss die Ware übergeben werden. Bei der Vereinbarung eines Termins werde ein Vorwand vorgebracht, dass sich der Käufer etwa gerade beruflich im Ausland befinde. Dann werde angeboten, den Kaufpreis und zusätzliche Transportkosten zu überweisen und ein Transportunternehmen damit zu beauftragen, die Ware abzuholen. Der Verkäufer erhalte eine Mail, die beispielsweise von der „Royal Bank“ stamme, in der bestätigt werde, dass Preis und Transportkosten überwiesen worden seien.

Die Kosten soll der Verkäufer daraufhin mit Transferwise an ein angebliches ausländisches Unternehmen senden. „Spätestens in diesem Augenblick sollten Sie von dem geplanten Verkauf Abstand nehmen – und sich auch nicht von den anschliessenden Drohmails des angeblichen Käufers einschüchtern lassen“, erklärt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Auch bei PayPal ist Vorsicht geboten

Der Online-Bezahldienst PayPal bietet einen Käuferschutz. „Falls Ihre berechtigten Bestellungen nicht ankommen oder nicht mit der Angebotsbeschreibung übereinstimmen, können wir Ihnen den Preis zurückerstatten“, erklärt das Unternehmen auf seiner Webseite. Damit solle etwa auch Betrug unterbunden werden.

Dieser Käuferschutz greift jedoch nicht bei allen Waren und auch nicht, wenn die gebührenfreie Variante „Geld an Freunde und Familie senden“ statt der gebührenpflichtigen Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“ gewählt wird. Möchte ein Verkäufer etwa unbedingt erstere Möglichkeit nutzen, sollten Verbraucher also hellhörig werden. PayPal rät: „Schlägt ein Käufer oder Verkäufer vor, für die Bezahlung der Ware ‚Geld senden an Freunde und Familie‘ zu nutzen, sollten Sie dies ablehnen, da hierbei weder Käufer- noch Verkäuferschutz gelten.“

In den vergangenen Monaten gab es auch vermehrt Berichte über einen sogenannten Dreiecksbetrug. Kriminelle reagieren auf ein Inserat und werden sich mit dem Verkäufer über einen Preis einig. Gleichzeitig erstellen sie eine Anzeige, in der sie das gleiche Produkt zum selben Preis anbieten. Der echte Verkäufer übermittelt für die Zahlung seine Bank- oder PayPal-Daten, die der Betrüger dann verwendet, um sie einem Interessenten auf sein Fake-Angebot weiterzuleiten. Dieser überweist das Geld an den ursprünglichen Verkäufer, der zu diesem Zeitpunkt keinen Verdacht schöpft und die Ware versendet. Der Käufer des Fake-Angebots erhält jedoch niemals das Produkt, das beim Betrüger landet, der womöglich längst abgetaucht ist und nicht mehr ermittelt werden kann, wenn der Betrug auffliegt.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt fünf Tipps, wie Verbraucher sich gegen Betrug schützen können. Zuerst sollten Käufer und Verkäufer überprüft werden. Haben diese etwa bereits gute Bewertungen erhalten? Und werden sichere Zahlungsmethoden angeboten? Auf Kleinanzeigen-Portalen sollte zudem nicht im Voraus gezahlt werden. „Die Plattform übernimmt meist keinerlei Haftung für Zahlungen. Ungewöhnliche Zahlungsmethoden, wie bspw. Guthabenkauf, sollten Sie nie wählen“, erklärt das BSI.

Zudem sollten Verbraucher skeptisch werden, wenn ein Käufer oder Verkäufer Zeitdruck vorgebe, da es sich laut BSI dabei um eine Masche handeln könnte, die zu überhastetem Handeln drängen soll. Auch auf telefonische Zahlungsanforderungen angeblicher Händler, Freunde oder Verwandter sollte demnach nicht eingegangen werden, dass es sich hier ebenfalls meist um einen versuchten Betrug handle. Zuletzt sollten Preisverhandlungen nur auf den entsprechenden Plattformen geführt werden. „Indem Betrüger mit Ihnen per E-Mail oder SMS kommunizieren, umgehen sie die Sicherheitsmechanismen der Verkaufsportale“, heisst es vom BSI.

Was tun, wenn ein Betrug vorliegt?

Liegt ein Betrugsfall vor, können sich Betroffene beim Verbraucherschutz melden. Dieser kann etwa Tipps geben, auf welchen Wegen Betroffene womöglich einen Schaden geltend machen können. Handelt es sich in dem Fall vielleicht sogar um eine neuartige Betrugsmasche, können zudem andere Bürger gewarnt und somit weitere Straftaten eventuell unterbunden werden. Ausserdem sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Das ist auch online möglich.

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