In diesen EU-Ländern ist Urlaub an Pfingsten möglich

Reisen an die Côte d'Azur sind unter Auflagen möglich.

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Bald stehen die Pfingstferien an und mehrere EU-Länder beginnen mit den ersten Lockerungen. In diesen Ländern wäre ein Urlaub möglich.

Pfingsten steht vor der Tür und von Mitte Mai bis Anfang Juni sind in vielen Bundesländern Ferien. Zwar fordern erste Politiker hierzulande bereits, die Reiseeinschränkungen innerhalb Deutschlands und das Beherbergungsverbot für Pfingsten aufzuheben, ob das tatsächlich umgesetzt wird, ist allerdings noch unklar. Angesichts steigender Zahlen an Impfungen und sinkenden Infektionszahlen beginnen aber einige europäische Länder langsam mit Corona-Lockerungen. Diese Länder empfangen über Pfingsten bereits Touristen.

Frankreich

In Frankreich sind die ersten grösseren Corona-Lockerungen angestossen worden. Die Bewegungseinschränkungen wurden aufgehoben, was auch Reisen innerhalb des Landes ermöglicht. Die nächtliche Ausgangssperre ab 19 Uhr bleibt allerdings noch bis Mitte Mai bestehen. Allerdings sollen ab dem 19. Mai Aussenbereiche von Restaurants, Geschäfte und Kultureinrichtungen wieder öffnen. Die Ausgangssperre soll ab diesem Datum auf 21 Uhr verschoben werden.

Bei der Einreise aus der EU muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss eine Erklärung abgegeben werden, dass man symptomfrei ist. Allerdings gilt Frankreich weiterhin als Hochinzidenzgebiet und das Auswärtige Amt hält bislang an der ausgesprochenen Reisewarnung fest. Das heisst, bei der Rückkehr muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Unabhängig vom Ergebnis besteht bei der Einreise aus Risikogebieten eine Anmelde- und Quarantänepflicht, die sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes richtet.

Italien

In Italien wird derzeit schrittweise gelockert. Wo es die Corona-Zahlen zulassen, darf die Gastronomie auch abends im Aussenbereich am Tisch servieren. In einigen Regionen sind auch Museen und Kinos geöffnet. Ab 22 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Italien peilt den 1. Juni als Start der Sommersaison an. Touristen dürfen einreisen, allerdings sind viele Hotels weiterhin geschlossen und der Flugverkehr ist stark reduziert.

Bisher gilt für Touristen eine mehrfache Testpflicht. Entweder mit einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Vor und nach der Einreise muss meist eine fünftägige Quarantäne eingehalten werden. Aus deutscher Sicht ist Italien ein Risikogebiet. Es gelten bei der Rückreise Test-, Anmelde- und Quarantänepflicht.

Spanien

In Spanien endet der Corona-Notstand am 9. Mai und soll wegen der stabilen Lage auch nicht weiter verlängert werden. Damit fallen Reisebeschränkungen, nächtliche Ausgangssperren, Obergrenzen bei Versammlungen und Schliessungen von Gaststätten weg. Bislang ist nicht klar, welche Regelungen es nach diesem Datum geben wird. Auf Mallorca und anderen Baleareninseln gibt es aber bereits jetzt weitreichende Lockerungen.

Bei der Einreise müssen alle Menschen ab sechs Jahren, die auf dem Luft- oder Seeweg aus einem Risikogebiet kommen, einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Online müssen sich Reisende zudem vorab anmelden. Spanien gilt nur teilweise als Risikogebiet. Daher hängt bei der Rückreise die Quarantäne-Pflicht mit dem Reiseziel zusammen.

Österreich

Ab dem 19. Mai dürfen in ganz Österreich wieder Gastronomie, Hotellerie, Sport und Kultur ihre Pforten öffnen. Begleitet werden die Öffnungen von einem Schutzkonzept mit Zutrittstests. Die Quarantänepflicht gilt ab dann nur für Reisende aus Hochrisikogebieten gemäss der EU-Gesundheitsbehörde ECDC. Touristen aus Deutschland benötigen einen Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis. Allerdings ist Österreich aus deutscher Sicht weiter Risikogebiet. Es gelten somit die üblichen Test-, Anmelde- und Quarantänebestimmungen.

Schweiz

In der Schweiz haben bereits seit Anfang März etwa Geschäfte und Museen trotz steigender Fallzahlen wieder geöffnet. Seit dem 19. April sind unter anderem Restaurantterrassen, Kinos und Theater hinzugekommen. Selbst Open-Air-Konzerte und Fussballspiele dürfen wieder Zuschauer empfangen. Allerdings unter Einhaltung von Hygieneregeln wie etwa eine Begrenzung der Zuschauerzahl oder eine Maskenpflicht. Reisende, die auf dem Luftweg in die Schweiz einreisen, müssen grundsätzlich einen negativen Test vorweisen. Deutsche können auf dem Landweg problemlos einreisen – ausser sie kommen aus Sachsen und Thüringen. Als Risikogebiet gelten bei der Rückreise Test-, Anmelde- und Quarantänepflicht.

Dänemark

Dänemark heisst ab dem 1. Mai geimpfte Touristen aus EU- und Schengen-Ländern mit passablen Infektionszahlen ohne Test und Quarantäne willkommen. Ab dem 14. Mai sollen auch Urlauber aus den Grenzgebieten von der Quarantänepflicht entbunden werden. Damit können nur bestimmte Menschen einen Pfingsturlaub in Dänemark antreten. Da das Land aus deutscher Sicht aber weiterhin als Risikogebiet gilt, sind eine Online-Anmeldung vor der Rückkehr und ein Corona-Test Pflicht. Ebenso eine Quarantäne.

Griechenland

Wer in Griechenland Urlaub machen will, muss bereits seit dem 19. April nicht mehr in Quarantäne. Ein negativer PCR-Test oder der Nachweis über eine vollständige Impfung sind ausreichend. Bei der Einreise wird ein Teil der Menschen zudem weiterhin nach dem Zufallsprinzip weiter getestet. Bei der Rückreise müssen sich Urlauber weiterhin auf eine Quarantäne einstellen, da Griechenland weiterhin als Risikogebiet gilt. Eine Anmeldung und ein Test sind ebenso Pflicht.

Polen

Ab dem 8. Mai dürfen Hotels in Polen wieder Gäste empfangen. Allerdings dürfen nur die Hälfte der Betten belegt werden. Eine Woche später, ab dem 15. Mai, wird auch die Aussengastronomie wieder geöffnet. Ist man vollständig geimpft oder kann einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48-Stunden ist, entfällt die eigentlich verpflichtende zehntägige Quarantäne für Reisende aus der EU. Aber: Die Infektionszahlen in Polen sind weiter hoch und das Land gilt als Hochinzidenzgebiet. Es gelten somit die üblichen Test-, Anmelde- und Quarantänebestimmungen.

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