Spanien und Niederlande sind wieder Hochinzidenzgebiete

Nicht geimpfte oder genesene Mallorca-Urlauber müssen in Quarantäne.

Quelle: Gudrun Hochmuth/Shutterstock.com

Das Robert Koch-Institut hat die Niederlande und Spanien samt den Balearen als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Was müssen Urlauber jetzt beachten?

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am 23. Juli seine Liste von Risikogebieten aktualisiert. Die Niederlande, inklusive der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs, sowie Spanien mit den Kanaren und Balearen, werden ab 27. Juli um Mitternacht als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Laut RKI sind dies Gebiete „mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“.

Durch die neue Einstufung gilt nun wieder eine Quarantänepflicht von bis zu zehn Tagen für alle Reiserückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten sind verpflichtet, sich anzumelden. Reisende aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen grundsätzlich bei der Einreise einen negativen Testnachweis mitführen. Nach einem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet kann auch ein Genesenen- oder Impfnachweis vorgelegt werden. Ist man aus einem Hochinzidenzgebiet zurück in Deutschland, muss man sich erneut testen lassen – allerdings frühestens fünf Tage nach der Einreise.

Wie kommt es zu der Einstufung?

Sind die Corona-Fallzahlen in einem Risikogebiet sehr hoch, wird es als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Nach einer Feststellung, in welchen Regionen oder Staaten es in den vorausgegangenen sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat, kann laut RKI „anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien“ dann in einem weiteren Schritt festgestellt werden, „ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist“.

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