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Fahrverbote in Tirol: Wann man nicht von der Autobahn abfahren darf

Die Sommerfahrverbote gelten unter anderem im Grossraum Innsbruck.

Quelle: iStock via Getty/mdworschak

Vom 1. Mai bis zum 1. November sperrt Tirol Schleichwege für den Durchgangsverkehr. Wann Reisende selbst bei Stau nicht von der Autobahn abfahren dürfen…

Wer in diesem Sommer mit dem Auto oder dem Motorrad durch Tirol reist und im Stau steckt, sollte in einigen Fällen besser auf der Autobahn bleiben. Vom heutigen 1. Mai 2026 bis einschliesslich 1. November 2026 greifen in dem österreichischen Bundesland erneut seit dem Jahr 2019 etablierte Fahrverbote für den Ausweichverkehr. Darauf weist das Land Tirol in einer Pressemitteilung hin.

Wann und wo gelten die Sommerfahrverbote?

Nach Angaben des Landes ist es während der Sommermonate stellenweise verboten, das „niederrangige Strassennetz“ für Ausweichverkehr zu nutzen. Die Verbote gelten für „ausgewählte und für die Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit in den Tiroler Gemeinden relevante Abschnitte auf Landes- und Gemeindestrassen“. Jeweils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen sowie an bestimmten Fenstertagen – aktuell werden der 29. Mai und der 2. Oktober genannt – gelten die Sperren zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr.

Die diesjährigen Verbote wurden an Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren angepasst. Der Grund für die Massnahme ist eine starke Belastung der Anrainergemeinden durch den Verkehr. Sobald sich auf Autobahnen oder Hauptverbindungen Staus bilden, weichen viele Reisende auf kleinere Landes- und Gemeindestrassen aus. „Wir schützen die Gemeinden entlang viel befahrener Reiserouten und verbannen den Durchzugsverkehr auf die Hauptverkehrswege“, wird Landeshauptmann Anton Mattle zitiert. „Bei den Fahrverboten für den Ausweichverkehr geht es um eine Verkehrslenkung, um gegen die grosse Verkehrsbelastung der durchziehenden Fahrzeuge anzukämpfen.“

Die Sommerfahrverbote sind auf ausgewählten Landes- und Gemeindestrassen im Grossraum Innsbruck sowie in den Bezirken Reutte, Imst und Kufstein gültig. In letzterem Bezirk werden die Massnahmen im Vergleich zu zuvor erweitert – die Wildbichler Strasse in Fahrtrichtung Ebbs sowie die Gemeindestrassen in Walchsee gehören fortan ebenso zu den Verbotszonen. Die Verkehrssituation habe sich hier in den vergangenen Jahren Verkehrslandesrat René Zumtobel zufolge verschärft. Karten mit genauer Übersicht über die Massnahmen stellt das Land Tirol auf seiner Webseite zur Verfügung.

Vorsicht, Polizei!

Die Sommerfahrverbote in Tirol gelten grundsätzlich für alle, die das niederrangige Strassennetz als Ausweichroute nutzen möchten. Anwohnerinnen und Anwohner sowie explizit in die jeweiligen Regionen reisende Urlaubsgäste oder Warenanlieferungen sind ausgenommen. Wer glaubt, dass nicht gross kontrolliert wird, irrt sich. Von der Polizei und von „vom Land Tirol bestellten Sicherheitsorganen“ werden Kontrollen durchgeführt. Laut ADAC sei mit hohen Geldstrafen bei einer Zuwiderhandlung zu rechnen.

„Der Durchzugsverkehr belastet die Menschen, die Umwelt und die Infrastruktur in Tirol über die Massen. Die umfangreichen Fahrverbote sind ein ganz wesentlicher Teil unserer Verkehrsmassnahmen“, erklärt Zumtobel. Sowohl er als auch Mattle erwarten, dass Anbieter von Navigationssoftware die Daten zu den Verboten einpflegen. Jene werden von der Verkehrspolizei in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und sollen daher abrufbar sein.

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