Wenn das Flugzeug nicht abhebt: Diese Rechte haben Passagiere

Es ist der absolute Super-GAU auf dem Weg in den Urlaub: Der Flug wird bestreikt. Davon konnten in den vergangenen Wochen vor allem die Kunden der Airline Ryanair ein Lied singen. Doch welche Ansprüche können Reisende im Ernstfall stellen? Und lässt sich das Risiko von vornherein minimieren?

Kaum eine Sommer-Saison, in der nicht die Beschäftigten mindestens einer Airline in den Ausstand treten. Dieses Jahr waren und sind vor allem die Piloten und das Bodenpersonal der irischen Billigfluglinie Ryanair der Grund für Sorgenfalten bei vielen Touristen. Schliesslich wirft ein gecancelter oder drastisch verspäteter Flug im schlimmsten Fall die gesamte Urlaubsplanung über den Haufen.

Und auch ein finanzielles Fiasko droht: Airlines klassifizieren Streiks – vergleichbar zu Extremwetterbedingungen – als „höhere Gewalt“ oder „aussergewöhnlichen Umstand“, um der Rückerstattung der Kosten zu entgehen. Die europäische Fluggastrechteverordnung lässt Urlauber aber nicht komplett im Regen stehen. Vor allem, wenn es sich um einen legalen Streik innerhalb der Airline handelt.

Es geht voran – aber langsam?

Grundsätzlich gilt auch bei Streik: Die Fluglinie ist verpflichtet, ihre Kunden auf dem schnellstmöglichen Weg an ihr Ziel zu bringen, sei es mit einem späteren Flug, oder einem anderen Verkehrsmittel wie Bus oder Bahn. Das braucht in der Regel aber Zeit. Zeit, in der die gestrandeten Passagiere Ansprüche haben.

Die sogenannten Betreuungsleistungen (Getränke, Essen, Telefonate) stehen Reisenden bei einem Kurzstreckenflug (bis 1’500 Kilometer) ab zwei Stunden Wartezeit zu, bei Flügen zwischen 1’500 und 3’500 Kilometern ab drei und bei Langstreckenflügen über 3’500 Kilometern ab vier Stunden. Auch eine etwaige Übernachtung in einem Hotel muss die Airline übernehmen. Dauert die Verspätung mehr als fünf Stunden, könnten sich Urlauber theoretisch den gesamten Ticketpreis erstatten lassen. Wie gut die Chancen dafür stehen, muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Achtung: Oftmals laufen die Betreuungsleistungen nur schleppend an oder die Übernachtungsmöglichkeit muss vom Passagier auf eigene Faust organisiert werden. In diesem Fall unbedingt die Quittungen und Belege aufheben, um die Kosten anschliessend geltend zu machen.

Was macht der Anschlussflug?

Was ist schlimmer als ein verpasster Flug? Zwei verpasste Flüge! Bei gestückelten Flugreisen löst ein ausgefallener oder auch nur verspäteter Abflug oftmals eine Kettenreaktion aus. Die Airline muss auch hier für möglichst zeitnahe Ersatzbeförderung sorgen. Startet der Anschlussflug regulär, stehen Passagiere vor einem Problem: Wer sich nicht rechtzeitig zum Boarding am Gate aufhält, ist den Flug selbstverschuldet nicht angetreten.

Airlines dürften sich in diesem Fall erneut auf „höhere Gewalt“ berufen. Bei kurzen, beispielweise innerdeutschen Verbindungen, muss die Airline allerdings auch versuchen, die Reisenden per Bus oder Bahn rechtzeitig an ihr Ziel zu bringen.

Achtung: Wer auf eigene Faust an den Abflugflughafen des Anschlussfluges reist, hat in der Regel keinen Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft.

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