Reisen in Corona-Zeiten: Antworten auf wichtige Fragen

Was wird jetzt aus meinem Urlaub? Das Urlaubsportal HolidayCheck beantwortet die häufigsten Fragen zu Reisen in Zeiten von Corona.

Das Coronavirus hat das öffentliche Leben in vielen Teilen der Welt nahezu zum Erliegen gebracht. Besonders auch in Hinblick auf Reisen sind viele Menschen stark verunsichert: kann man in Zeiten von Quarantäne, Grenzschliessungen und Reisewarnungen noch verreisen?

Besonders die Frage, ob bereits gebuchte Reisen noch stattfinden, treibt viele Urlauber um. Georg Ziegler, Director Brand, Content & Community beim Urlaubsportal HolidayCheck, beantwortet die brennendsten Fragen.

Kann ich meine anstehende Reise kostenfrei stornieren?

Ja, sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, die im Zeitraum der Reisewarnung des Auswärtigen Amts stattfinden sollte. Solange diese Reisewarnung besteht – aktuell bis Ende April 2020 – müssen die Veranstalter alle Reisen kostenfrei stornieren. Das heisst, der Urlauber erhält auch seine bisher getätigten Anzahlungen zurück. Über den konkret festgelegten Zeitraum der Reisewarnung hinaus, kann der Urlauber nicht selbst entscheiden, ob er seine Reise kostenlos stornieren möchte. In einem derartigen Fall ist es aber immer hilfreich, sich direkt an den Veranstalter zu wenden, um mögliche Kulanzregelungen auszuloten.

Gerade aktuell sind viele Veranstalter dazu bereit, anstehende Reisen auf später im Jahr umzubuchen oder Gutscheine auszustellen. Aber auch wenn keine Reisewarnung besteht, am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe aber unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Urlauber kostenfrei stornieren.

Soll ich meine Reise in den Oster- oder Pfingstferien umbuchen oder stornieren?

Da die Osterferien in diesem Jahr bereits sehr früh sind, werden Veranstalter aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts diese absagen, sofern noch nicht geschehen. Auf die Urlauber kommen so keine Kosten für eine Stornierung zu. Für die kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Pfingsturlaube gibt es derzeit keine Grundlage. Für diesen Zeitraum liegt aktuell keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vor. Pauschalurlaubern ist zu raten, sich mit ihrem jeweiligen Veranstalter oder Buchungsstelle in Verbindung zu setzen und die Optionen zu besprechen. Die Kulanzregelungen der Veranstalter unterscheiden sich und werden aufgrund der sich stetig ändernden Situation regelmässig angepasst.

Welche Rechte habe ich, wenn meine Reise wegen Corona abgebrochen werden muss?

Je nach zeitlicher Einschränkung steht dem Urlauber die Erstattung eines Teils des Reisepreises zu. Dazu sollte man sich direkt nach der Rückkehr, idealerweise schriftlich, an den Reiseveranstalter wenden. Bei Einschränkungen, die während der Reise aufgrund von unvermeidbaren, aussergewöhnlichen Umständen aufgetreten sind, zum Beispiel durch behördliche Anordnungen wie der Schliessung von Sehenswürdigkeiten oder Museen, trifft den Veranstalter hingegen keine Schuld. Aus diesem Grund gibt es in diesen Fällen keine Basis für eine Entschädigung. Gleiches gilt für den Fall, dass während des Urlaubs eine behördlich auferlegte Quarantäne stattgefunden hat.

Ab wann kann ich Reisen wieder unbesorgt buchen?

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, dazu eine zuverlässige Aussage zu treffen. Je nachdem wie schnell die von der Bundesregierung getroffenen Massnahmen greifen, können Urlauber ab Ostern hoffentlich wieder mit der Urlaubsplanung für das verbleibende Jahr starten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich generell, eine Pauschalreise, kombiniert mit einer guten Reiserücktrittsversicherung zu buchen. Diese Reiseart ist immer über den sogenannten Sicherungsschein abgesichert und schützt den Reisenden auch bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Alle deutschen Pauschalreise-Veranstalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die erhaltenen Kundengelder zu versichern. Abgesichert sind der gesamte Reisepreis für Flug, Hotel und andere Leistungen sowie Mehrkosten, die bei einer ungeplanten Rückreise beziehungsweise einem Reiseabbruch auf den Urlauber zukommen können. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um auch im Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

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