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Ein Richter hatte entschieden, dass Dokumente rund um Prinz Harrys US-Visum nicht offengelegt werden sollen. Nach der US-Wahl könnte der Streit um die Unterlagen erneut entbrennen.
Im September hatte ein US-Richter entschieden, dass Prinz Harry (40) ein „berechtigtes Interesse an Privatsphäre“ in Bezug auf seine Einwanderungspapiere habe. Daher sollten die Unterlagen privat bleiben. Nile Gardiner von der Heritage Foundation, einer rechtskonservativen Denkfabrik, ist nach Donald Trumps (78) Erfolg bei der Präsidentschaftswahl der Ansicht, dass man jetzt mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ dazu in der Lage sein werde, die Entscheidung erfolgreich anzufechten.
Die Entscheidung war ergangen, nachdem der Richter die Einwanderungsakte des jüngeren Sohnes von König Charles III. (75) im Rahmen eines von der Foundation angestrengten Verfahrens geprüft hatte. Heritage hatte das US-Ministerium für Heimatschutz aufgefordert, die Akte offenzulegen. Auf Seiten von Heritage stellte sich die Frage, ob Harry im Rahmen der Einwanderung bezüglich früheren Drogenkonsums gelogen haben könnte. In seinen Memoiren „Reserve“ hatte der Royal von Erfahrungen mit Drogen berichtet.
„Im besten Interesse des amerikanischen Volkes“?
Doch könnte eine Berufung erfolgreich sein? „Ich denke, es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass dies geschehen könnte. Es ist das Vorrecht des Präsidenten“, sagt Gardiner gegenüber „DailyMail.com“. Auch könne ein neuer Leiter des Heimatschutzministeriums demnach eine Überprüfung des Einwanderungsantrages anordnen. Es gebe mehrere Möglichkeiten, die nach Auffassung Gardiners „im besten Interesse des amerikanischen Volkes“ seien. Er geht dem Bericht zufolge davon aus, dass die Unterlagen im kommenden Jahr veröffentlicht werden. Gleichzeitig werden von ihm Vorwürfe erhoben, dass das Weisse Haus unter US-Präsident Joe Biden (81) den Royal geschützt habe – und dieser Schutz werde „nach der Amtseinführung [von Trump im Januar 2025] ein Ende haben“.
Der Prinz ist 2020 zusammen mit seiner Familie in die kalifornische Heimat seiner Ehefrau, Herzogin Meghan (43), ausgewandert. Vorangegangenen Medienberichten zufolge wird davon ausgegangen, dass Harry ein sogenanntes A-1-Visum besitzt, das unter anderem Staatsoberhäuptern und deren nahen Familienmitgliedern ausgestellt wird.