Herzogin Kate: Neues Urteil zu den Oben-ohne-Fotos von 2012

Ein Gericht in Frankreich hat erneut zugunsten von Herzogin Kate entschieden: Sie erhält für die Oben-ohne-Fotos aus dem Jahr 2012 Schadenersatz.

Im Jahr 2012 hatten Paparazzi Herzogin Kate (36) beim Sonnenbanden in Südfrankreich fotografiert. Auf den Bildern trug die Ehefrau von Prinz William (36) lediglich ein Bikinihöschen. Das französische Klatschblatt „Closer“ druckte die Oben-ohne-Bilder ab. Das britische Königshaus reagierte empört und mit einer Anzeige. 2017 hatte ein Gericht den britischen Royals bereits Schadenersatz zugesprochen. Es wurde jedoch Einspruch erhoben. Nun ist das Urteil in zweiter Instanz bestätigt worden.

Das Berufungsgericht in Versailles, in der Nähe von Paris, bestätigte die Geldstrafen aus dem Vorjahr, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. Demnach müssen zwei Verantwortliche von „Closer“ jeweils 45’000 Euro, die beiden Paparazzi 5’000 Euro Strafe zahlen. Das Magazin wurde zudem dazu verurteilt, dem royalen Paar 100’000 Euro Schadenersatz zu zahlen, deutlich weniger als die geforderten 1,5 Millionen. Mit der Entschädigung in Höhe von 100’000 Euro waren Kate und William aber bereits 2017 zufrieden.

Der französische Staatsanwalt habe dem Gericht mitgeteilt: „Es gab eine absolut inakzeptable Verletzung, nicht nur in Bezug auf die Privatsphäre und das Privatleben dieser beiden Personen, sondern auch im Hinblick auf die Würde einer Frau.“

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