Nach Epstein-Skandal: Prinz Andrew gibt ein öffentliches TV-Interview

Prinz Andrew sorgte mit seiner Freundschaft zu dem vermeintlichen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein für Schlagzeilen. In einem TV-Interview steht der Royal nun erstmals öffentlich Rede und Antwort.

Prinz Andrew (59) wagt den Schritt an die Öffentlichkeit. Rund drei Monate nachdem der US-Milliardär und mutmassliche Sexualverbrecher Jeffrey Epstein (1953-2019) tot in seiner Gefängniszelle in New York City aufgefunden wurde, spricht der Royal nun erstmals öffentlich über die Freundschaft mit ihm. In einem TV-Interview steht der zweitälteste Sohn von Queen Elizabeth II. (93) Rede und Antwort. Wie tief war er wirklich in die Machenschaften des Amerikaners verwickelt?

Das Interview mit dem Titel „Prince Andrew & the Epstein Scandal“ wurde bereits am Donnerstag im Buckingham Palast aufgezeichnet. Am Samstag (16. November) wird es laut BBC, dem Initiator, um 21 Uhr auf BBC Two ausgestrahlt. „Tabus“ soll es während des Gesprächs keine gegeben haben. Die britische Monarchin, so will die „Daily Mail“ von einem Palastsprecher erfahren haben, sei „über das Interview informiert“ gewesen.

Wird Prinz Andrew seine Äusserungen revidieren?

Prinz Andrew und Jeffrey Epstein lernten sich im Jahr 1999 kennen. Seit Juli 2019 sass der US-Milliardär in Untersuchungshaft. Der Vorwurf: Jahrelang soll er minderjährige Mädchen sexuell missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. Ehe es zum Prozess kam, starb er am 10. August in seiner Gefängniszelle.

Der Skandal um den toten Milliardär und seine vermeintlichen Machenschaften zog weite Kreise – auch vor dem Herzog von York machte dieser nicht halt. Ein Foto, das den 59-Jährigen mit einer jungen Frau namens Virginia Roberts zeigt, wirkt belastend. Nach Aussagen der Dame, seien sie und Prinz Andrew mehrfach intim gewesen. Der Royal wies die Behauptungen bislang zurück.

In einem Statement, das Ende August vom Königshaus in seinem Namen herausgegeben wurde, heisst es: „Ich war in einigen seiner [Anm. d. Red.: Epsteins] Anwesen zu Gast. In der begrenzten Zeit, die ich mit ihm verbracht habe, sah ich niemals oder wurde ich niemals Zeuge eines Verhaltens, das letztlich zu seiner Verhaftung und Verurteilung geführt hätte.“

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