Herzogin Meghan: Das kostete sie die Niederlage vor Gericht

Im Mai musste Herzogin Meghan eine erste Niederlage vor Gericht in ihrer Klage gegen den Herausgeber der britischen Zeitung „Mail on Sunday“, Associated Newspapers Limited, einstecken. Gerichtsdokumente zeigen nun, wie viel der Rückschlag Herzogin Meghan gekostet hat.

Herzogin Meghan (38) geht gegen den Herausgeber der „Mail in Sunday“ vor: Die Ehefrau von Prinz Harry (35) hatte gegen das britische Boulevardblatt geklagt, weil dieses Teile eines vertraulichen Briefes veröffentlichte, den Meghan an ihren Vater geschrieben hatte. Im Mai musste die Herzogin einen ersten Rückschlag hinnehmen, da Teile ihrer Klage vom Gericht abgewiesen wurden. Gerichtsdokumente, die am Mittwoch (29. Juli) veröffentlicht wurden, zeigen nun, dass Meghan eine hohe Summe an Rechtskosten übernehmen muss.

Laut britischer Tageszeitung „Express“ hat sich die Herzogin bereit erklärt, 67.888 Pfund (rund 75.000 Euro) zu zahlen. „Der Antragsteller hat nach schriftlichen Eingaben beider Parteien am 22. Juli 2020 zugestimmt, die Kosten des Angeklagten vollständig zu tragen“, heisst es in dem Dokument. Wenn man ihre eigenen Rechtskosten hinzurechnet, hat die Anhörung gemäss Schätzungen von „Express“ Meghan rund 100.000 Pfund (rund 110.000 Euro) gekostet. Sollte der Fall im kommenden Jahr verhandelt werden, könnten die Kosten in Millionenhöhe steigen. Meghan fordert von Associated Newspapers Schadensersatz wegen angeblichen Missbrauchs privater Informationen, Urheberrechtsverletzung und Verstosses gegen das Datenschutzgesetz.

Insgesamt hatte Meghan wegen fünf Artikeln – zwei von „Mail on Sunday“ und drei von „Mail Online“, die im Februar 2019 veröffentlicht wurden – Klage eingereicht. In ihnen wurden Teile des handgeschriebenen Briefes abgedruckt, den die Herzogin im August 2018 an Thomas Markle (76) geschickt hatte. Das Gericht entschied im Mai, dass sich einige der Vorwürfe „als irrelevant“ für die Klage herausstellten. Anderes sei „nicht ausreichend detailliert“ dargestellt oder würde nicht das Grundlegende des Falls betreffen, hiess es weiter.

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