Herzogin Meghan: Ihre Freundinnen bleiben vorerst anonym

Herzogin Meghan hat einen Teilerfolg vor Gericht erwirkt. Die Namen mehrerer Freundinnen bleiben vorerst geheim. Der zuständige Richter machte jedoch klar, dass sich dies im Laufe des Prozesses noch ändern könnte. Die Frau von Prinz Harry klagt derzeit gegen die britische „Mail on Sunday“.

Teilerfolg für Herzogin Meghan (39) vor einem Gericht in London: Die Namen von fünf engen Freundinnen werden nicht veröffentlicht – zumindest vorerst nicht. Das entschied der zuständige Richter im Streit mit der „Mail on Sunday“, wie unter anderem die BBC auf ihrer Webseite berichtet. Die Vertrauten der Ehefrau von Prinz Harry hatten in einem Interview mit dem „People“-Magazin im Februar 2019 lobende Worte über sie verloren und Meghan unter anderem als fürsorglich und bodenständig beschrieben.

Das Interview schlug damals hohe Wellen, auch weil vermutet wurde, dass Meghan selbst die Idee dazu hatte und so die Kein-Kommentar-Strategie des britischen Königshauses unterwanderte. Eine Nennung der Namen sei laut Gericht derzeit aber nicht notwendig, dies könnte sich allerdings im Verlauf des Prozesses durchaus noch ändern.

Eigentlich geht es um einen Brief an ihren Vater

Bei dem Verfahren geht es im Kern eigentlich um die Veröffentlichung eines handschriftlichen Briefes von Herzogin Meghan an ihren Vater Thomas Markle aus dem Jahr 2018, der von der „Mail on Sunday“ abgedruckt wurde. Dagegen setzt sich die 39-Jährige gerichtlich zur Wehr, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt. Der zuständige Richter Warby folgte mit dieser ersten Entscheidung einem Antrag ihrer Anwälte, die einen Identitätsschutz für die von der „Mail on Sunday“ als Zeugen angegebenen Freunde erwirken wollten.

Die Argumentation der „Mail on Sunday“: Die Freunde hätten den Brief zuerst ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt, da sie dessen Existenz in besagtem Interview verrieten. Deswegen seien sie „wichtige potentielle Zeugen in einer Schlüsselfrage“. Darüber ohne Namen zu berichten, würde aber das Recht der Medien stark einschränken. In einem Statement der Herzogin, das den Berichten zufolge in den Gerichtsakten festgehalten wurde, soll sie als Klägerin jedoch darauf bestehen, dass jede dieser Frauen ein Grundrecht auf den Schutz ihrer Privatsphäre habe.

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