Herzogin Meghan: Biografie darf vor Gericht gegen sie verwendet werden

Herzogin Meghan muss im Prozess gegen die „Mail On Sunday“ erneut eine Niederlage einstecken. Die kürzlich erschienene Biografie über sie und Prinz Harry darf die Gegenseite in ihrer Verteidigung verwenden.

Herzogin Meghan (39) klagt wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen die britische Zeitung „Mail on Sunday“ und deren Verlag Associated Newspapers. Anlass für den Prozess ist die Veröffentlichung eines handschriftlichen Briefes von Herzogin Meghan an ihren Vater Thomas Markle (76) aus dem Jahr 2018, der von der „Mail on Sunday“ abgedruckt worden war. Die Herzogin sieht darin einen Missbrauch privater Informationen und sich selbst in ihren Persönlichkeits- und Datenschutzrechten verletzt. Bei einer Gerichtsanhörung musste Meghan nun einen Rückschlag hinnehmen.

Das Gericht hat laut BBC News entschieden, dass die Gegenseite ihre Verteidigung ändern darf und „Finding Freedom“, die am 11. August erschienene Biografie über die Herzogin und Ehemann Prinz Harry (36), in ihrer Argumentation verwenden kann. Der Verlag möchte mit der Biografie zeigen, dass die Herzogin mit den Autoren des kürzlich veröffentlichten Buches zusammengearbeitet hat, um ihre Version bestimmter Ereignisse darzustellen.

Unter anderem soll sie den Autoren auch Informationen zu dem Brief an ihren Vater weitergegeben und sich dabei in gutes Licht gestellt haben – die Verteidigung ihrer Persönlichkeitsrechte wird damit angezweifelt. Die Anwälte der Herzogin bestreiten die Zusammenarbeit. Im Juli hatte das Sussexpaar in einer Stellungnahme versichert, nicht mit den Autoren Omid Scobie und Carolyn Durand im Austausch gewesen zu sein. Die Gerichtsverhandlung ist für Januar 2021 angesetzt und soll zehn Tage dauern. Meghan soll im Gericht dann auch auf ihren Vater treffen.

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