Influencer-Werbung: Cathy Hummels freut sich über BGH-Urteil

Cathy Hummels freut sich über das BGH-Urteil.

Quelle: imago images/Horst Galuschka

Vier Jahre lang hat Cathy Hummels bei dem Thema Influencer-Werbung um ihr Recht gekämpft. Nun hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt. Nicht alle Produkte in Posts müssen als Werbung gekennzeichnet werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. September entschieden, dass nicht alle Produkte, die in Social-Media-Posts genannt werden, als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Influencerinnen und Influencer müssen Dargestelltes dann als Werbung kenntlich machen, wenn sie für eine „übertriebene werbliche“ Produktpräsentation eine Gegenleistung erhalten.

Im Interview mit „ZDFheute live“ erklärte Influencerin Cathy Hummels (33), sie habe sich „tierisch darüber gefreut“. Die 33-Jährige, die wegen der Thematik vor Gericht gezogen war, sagte, ihr sei Unrecht getan worden. Deshalb habe sie vier Jahre lang gekämpft, Zeit und Geld investiert. „Für mich steht an erster Stelle meine Glaubwürdigkeit und Authentizität“, sagte Hummels. „Und wenn ich Geld ausgebe für ein Produkt, mein eigenes Geld […], dann möchte ich das einfach aus freier Überzeugung empfehlen dürfen.“

Cathy Hummels spricht von „wegweisendem“ Urteil

Anders verhalte es sich, wenn sie eine Gegenleistung für einen Post bekomme. Da schreibe sie „dann auch Anzeige drunter“. „Das ist für mich ehrlich gesagt klar und da appelliere ich auch an mein eigenes Verantwortungsgefühl.“ Was die Zukunft nun bringt, könne sie nicht sagen, meinte Hummels. Aber sie hoffe, „dass mein Urteil jetzt erstmal wegweisend war, dass sich viele weitere Gerichte daran auch orientieren und dass einfach dieser Abmahnwahnsinn für die ganze Influencer-Welt […] eingedämmt wird“. Der erste Meilenstein sei geschafft, zeigte sie sich positiv.

Auch bei Instagram feierte Hummels, die auf der Social-Media-Plattform mehr als 640.000 Follower zählt, das BGH-Urteil. „Was ich mag, mag ich und das sollt ihr wissen. Das ist nicht anders als in einer Frauenzeitschrift“, schrieb sie zu einem Bild von sich. „X Jahre habe ich gekämpft und jetzt hat der BGH, das oberste Gericht, das bestätigt.“

Worum ging es in dem Streit?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hatte Hummels vorgeworfen, durch Markenplatzierungen und weiterführende Links zu den entsprechenden Webseiten Schleichwerbung zu betreiben, sollten die Produkte nicht dementsprechend gekennzeichnet sein.

Da die Influencerin selbst gekaufte Produkte nicht als Werbung markierte, wurde sie vom Verband abgemahnt. Hummels zog daraufhin vor Gericht. Rund vier Jahre lang zog sich der Streit. Der BGH urteilte nun in drei Fällen, einer davon Hummels.

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