„Rust“-Tragödie: Hutchins-Anwalt sieht Videomaterial als schädlich

Halyna Hutchins wurde bei dem Vorfall am

Quelle: imago/ZUMA Wire

Der Anwalt des Witwers der verstorbenen Halyna Hutchins zeigt sich empört über die Veröffentlichung des neuen Videomaterials zu dem Vorfall am „Rust“-Set. Die Polizei habe gegen verfassungsmässiges Recht verstossen.

Die Polizei hat kürzlich neues Videomaterial zu dem tödlichen Vorfall am Set des Films Rust im vergangenen Oktober veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung habe der Sheriff des Bezirks, Adan Mendoza, jedoch gegen verfassungsmässiges Recht verstossen. Das behaupte Brian Panish, der Anwalt von Matthew Hutchins, in einer E-Mail, die dem US-Promi-Portal „TMZ“ vorliegen soll.

Hutchins ist der Ehemann der Kamerafrau Halyna Hutchins (1979-2021). Diese wurde am Set des Films „Rust“ tödlich verletzt, nachdem sich ein Schuss aus einer Waffe löste, mit der der Schauspieler Alec Baldwin (64) hantiert hatte. In dem neuen Videomaterial sind unter anderem Rettungskräfte zu sehen, die sich um die verletzte Kamerafrau kümmern, die später ihren Verletzungen erlag.

Auf den Rechten von Halyna Hutchins „herumgetrampelt“?

Das Büro des Sheriffs sei auf dem verfassungsmässigen Recht der Verstorbenen „herumgetrampelt“, hiesse es in der E-Mail unter anderem. Die Veröffentlichung könnte demnach irreparable Schäden für den Witwer und den jungen Sohn von Hutchins mit sich bringen. Der Anwalt befürchte unter anderem, dass die Aufnahmen von anderen Kindern genutzt werden könnten, um Hutchins‘ Sohn seelisch zu missbrauchen.

In der E-Mail fordere Panish, dass die Polizei in Zukunft die Rechte der Verstorbenen, des Witwers und ihres gemeinsamen Sohnes „auf Würde, Privatsphäre, Respekt und Gerechtigkeit“ respektiere.

Darüber hinaus habe Mendoza sein Versprechen gebrochen, Matt Hutchins sämtliches Material einsehen zu lassen, das veröffentlicht werden solle. Der Anwalt fordere das Büro dazu auf, das Videomaterial zu entfernen. Zwar sei der bereits verursachte Schaden durch die Veröffentlichung nicht gutzumachen, schränke aber eine „Mitschuld“ an weiterem Schäden ein.

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