Strafmass verkündet: R. Kelly zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt

R. Kelly

Quelle: imago images/ZUMA Wire

R. Kelly ist in einem Missbrauchsprozess in New York zu einer Freiheitsstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Eine Jury hatte den Sänger schon 2021 schuldig gesprochen.

Bereits seit vielen Jahren gab es schwere Anschuldigungen gegen R. Kelly (55). Nun steht fest, dass der Sänger für 30 Jahre hinter Gitter muss. Der ehemalige R&B-Star war im September 2021 von einer Jury in neun Anklagepunkten schuldig gesprochen worden.

Kelly, der einst als einer der grössten Namen des R&B galt, wurde im Zusammenhang mit Vorwürfen verurteilt, nach denen er Minderjährige ausgebeutet und missbraucht haben soll. Bereits im Vorfeld wurde berichtet, dass Kellys Anwälte planen, nach Verkündung des Strafmasses Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Er hinterlässt einen „Pfad zerbrochener Leben“

„Einfach ausgedrückt, die Verbrechen des Angeklagten waren kalkuliert, methodisch und Teil eines langjährigen Musters, seine Plattform als Mega-Star und sein tiefgreifendes Netzwerk zu nutzen, um Zugang zu Teenagern zu erhalten, von denen viele besonders verwundbar waren, und diese dann auszunutzen für seinen persönlichen Vorteil und seine sexuelle Befriedigung“, hatte die Staatsanwaltschaft laut „Billboard“ erklärt. Es bestehe zudem die Gefahr, dass er weitere Verbrechen begehe. Die Staatsanwälte hatten daher eine Gefängnisstrafe von mehr als 25 Jahren gefordert.

Die Seite Kellys hatte auf eine Haftstrafe unter zehn Jahren gehofft, wie unter anderem CNN berichtet. Die Richterin Ann Donnelly habe demnach nun in New York bei der Verkündung des Strafmasses erklärt, dass der Sänger „einen Pfad zerbrochener Leben“ hinterlassen habe. Donnelly habe demzufolge berücksichtigt, dass der 55-Jährige selbst eine traumatische Kindheit gehabt habe. Dies könne sein Verhalten demnach vielleicht „zumindest in Teilen erklären“, sei aber „ganz sicher keine Entschuldigung“. Bereits im August soll Kelly sich in einem weiteren Prozess in Chicago verantworten.

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