Alec Baldwin drohen bis zu fünf Jahre Haft

Alec Baldwin soll wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.

Quelle: Tinseltown/Shutterstock

Alec Baldwin soll wegen des tödlichen Unfalls am „Rust“-Set gleich in zwei Fällen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Im schlimmsten Fall drohen ihm fünf Jahre Gefängnis.

Alec Baldwin (64) muss sich nach dem tödlichen Schuss auf die Kamerafrau Halyna Hutchins (1979-2021) am Set des Films „Rust“ im Oktober 2021 vor Gericht verantworten. Baldwin soll wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden – in zwei Fällen, wie die Bezirksstaatsanwältin Mary Carmack-Altwies am Donnerstag bekannt gab.

Die erste Anklage lautet fahrlässige Tötung, worauf US-Medienberichten zufolge eine Höchststrafe von 18 Monaten Gefängnis steht. Bei der zweiten Anklage geht es ebenfalls um fahrlässige Tötung, allerdings in Verbindung mit Schusswaffengebrauch, was demnach mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden könnte. Dieselben beiden Anklagen stehen auch der Waffenmeisterin des Films, Hannah Gutierrez-Reed, bevor.

Keine Freikarte für Schauspieler in Sachen Sicherheit

Carmack-Altwies verwies in einem Statement gegenüber „CNN“ darauf, dass jede Person, die mit einer Waffe umgehe und sie auf jemanden richte, die Pflicht habe, sicherzustellen, dass sie kein Projektil abfeuern und jemanden töten könne. Und weiter: „Ein Schauspieler bekommt keine Freikarte, nur weil er ein Schauspieler ist. Das ist so wichtig.“

Beide Angeklagte wehren sich gegen die Vorwürfe. Baldwins Anwalt sagte der „New York Post“: „Diese Entscheidung verzerrt den tragischen Tod von Halyna Hutchins und stellt einen schrecklichen Justizirrtum dar“. Sein Mandant werde sich gegen die Anschuldigungen verteidigen und gewinnen, heisst es weiter. Zur Begründung heisst es, Baldwin hätte keinen Grund für die Annahme gehabt, dass die Waffe geladen gewesen war.

Dass Baldwin tatsächlich verurteilt wird, ist laut Rechtsexperten unwahrscheinlich. Der Schauspieler hatte bereits im Oktober eine Zivilklage mit Hutchins‘ Familie beigelegt.

Schauspielerverband verteidigt Baldwin

Am Freitag hat der Schauspielerverband SAG-AFTRA Baldwin in einer öffentlichen Mitteilung verteidigt. Demnach handele es sich um eine Tragödie, aber keinen kriminellen Akt. Es sei nicht die Aufgabe eines Schauspielers, eine Schusswaffe am Set zu kontrollieren, heisst es in dem Statement.

Staatsanwältin Mary Carmack-Altwies sagte dazu bereits in ihrer Erklärung: „Nur weil es ein Unfall war, heisst es nicht, dass es nicht kriminell war.“ Zudem sollen Videoaufnahmen beweisen, dass sich Baldwin während der Proben nicht immer an die Sicherheitsrichtlinien der Filmbranche gehalten hatte. Diese besagen etwa, dass die Waffe während der Probe nicht direkt auf andere Menschen gehalten werden dürfe.

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