Beyoncé droht Trump-Wahlkampagne mit Unterlassungsklage

Beyoncé will nicht zulassen

Quelle: imago images/Picturelux

Ein Sprecher von Donald Trump hat Beyoncés Song „Freedom“ für ein Video genutzt. Die Sängerin droht der Wahlkampfkampagne des Republikaners nun mit einer Unterlassungsklage.

Superstar Beyoncé (42) reiht sich offenbar in die Gruppe von Künstlerinnen und Künstlern ein, die gegen die unrechtmässige Nutzung ihrer Songs durch Donald Trumps (78) Wahlkampagne vorgehen. Dabei geht es um ihren Song „Freedom“ aus dem Album „Lemonade“ (2016), den auch Demokratin Kamala Harris (59) – mit Erlaubnis – bei ihren Wahlkampfauftritten nutzt.

Donald Trumps Sprecher Steven Cheung hatte laut „Rolling Stone“ am Dienstag (20. August) ein Video des ehemaligen US-Präsidenten auf der Plattform X geteilt, in dem er zu „Freedom“ aus einem Flugzeug steigt. Beyoncés Team soll der Trump-Wahlkampagne daraufhin mit einer Unterlassungsklage gedroht haben. Inzwischen ist der Post nicht mehr auf Cheungs Account zu finden.

Im Juli hatte Beyoncé der Präsidentschaftskandidatin der Demokraten, Kamala Harris, genehmigt, den Song „Freedom“ für ihre Kampagne zu verwenden. Erst am Montag veröffentlichte die Kampagne der derzeitigen Vizepräsidentin und ihrem Vizekandidaten Tim Walz (60) eine neue Wahlwerbung mit dem Track.

Diese Künstler gingen bereits gegen Trump vor

Die Wahlkampagne von Republikaner Donald Trump in seinem Rennen ums Weisse Haus sieht sich nicht zum ersten Mal mit Gegenwind für die Nutzung von Songs konfrontiert. So haben in der Vergangenheit auch schon Adele (36), die White Stripes, Bruce Springsteen (74), Neil Young (78) und Elton John (77), um nur einige zu nennen, öffentlich ihren Missmut darüber zum Ausdruck gebracht und eine weitere Nutzung untersagt. Zuletzt kündigte die Familie des verstorbenen Soulmusikers Isaac Hayes (1942-2008) an, Trump und dessen Team in insgesamt 134 Fällen von Urheberrechtsverletzung zu verklagen. Das von ihm mitgeschriebene Lied „Hold On (I’m Coming)“ sei bei Wahlkampfveranstaltungen zwischen 2022 und 2024 zigfach unerlaubt genutzt worden.

Kurz zuvor hatte sich die Kanadierin Céline Dion (56) gegen die Nutzung ihres Songs „My Heart Will Go On“ gewehrt. Die Sängerin stellte am 10. August in einem Statement in den sozialen Medien klar, dass die Nutzung des Songs bei einem Auftritt in Montana „in keiner Weise autorisiert gewesen“ sei. Zudem lege Dion Wert darauf, dass diese oder ähnliche Nutzungen in Zukunft ausbleiben.

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