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Das Sportdrama „Unstoppable“ hat Ben Affleck selbst produziert, doch weil Ex-Ehefrau Jennifer Lopez als Star des Films zur Premiere kommt, bleibt er lieber fern. Dabei ist es nicht das einzige Filmprojekt, was er mit J.Lo noch verbindet.
Es wäre das erste Aufeinandertreffen seit Bekanntgabe ihrer Scheidung gewesen. Doch Jennifer Lopez (55) und Ben Affleck (52) werden nicht beide auf der Premiere ihres gemeinsamen Films „Unstoppable“ am 6. September beim Toronto International Film Festival 2024 erscheinen. Die feierliche Vorführung des Sportdramas wird dem US-Magazin „People“ zufolge ohne Produzent Affleck stattfinden.
Jennifer Lopez spielt die Hauptrolle in „Unstoppable“, mitproduziert von Ben Afflecks und Matt Damons „Artists Equity“-Produktionsfirma. Die Schauspielerin plant angeblich, persönlich an dem Filmfest im September teilzunehmen. Ihr Noch-Ehemann wird der Veranstaltung fernbleiben. Es wäre der erste offizielle gemeinsame Termin gewesen, nachdem Jennifer Lopez am 20. August die Scheidung von Ben Affleck nach nur zwei Ehejahren eingereicht hat. Sein Freund und Mitgründer der Firma Matt Damon (53) werde anwesend sein.
In dem auf wahrer Begebenheit beruhenden Drama „Unstoppable“ spielt Lopez die Mutter von Wrestler Anthony Robles. Der Showkämpfer gewann 2011 eine nationale NCAA-Wrestlingmeisterschaft, obwohl er mit nur einem Bein geboren wurde.
Gemeinsame getrennte Wege
Die beruflichen Wege von Jennifer Lopez und Ben Affleck werden sich in Zukunft noch öfter kreuzen: Affleck steht zudem als Co-Produzent mit „Artists Equity“ hinter ihrer kommenden Musicalverfilmung „Kiss of the Spider Woman“ (bisher ohne Starttermin).
Wie viel muss sie ihm zahlen?
Im Sommer 2022 heirateten Lopez und Affleck rund 20 Jahre nachdem sie ihre erste Verlobung aufgelöst hatten. Wie US-Medien kürzlich übereinstimmend berichteten, hat Lopez am 20. August die Scheidung eingereicht. Als Datum der Trennung gab sie den 26. April 2024 an. Wie eine gut informierte Quelle jüngst berichtet, beantragte sie im Scheidungsformular keinen Ehegattenunterhalt für eine der beiden Parteien. Ausserdem deuten die Abschnitte über gemeinschaftliches und getrenntes Eigentum darauf hin, dass die Ex-Partner keinen Ehevertrag hatten. Demzufolge müssen sie während der zweijährigen Ehe erwirtschaftetes Vermögen teilen.