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In Paris sollte am 28. Oktober gegen Gérard Depardieu ein Prozess wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung beginnen. Das Gericht hat die Verhandlung jetzt auf den März 2025 verschoben.
Gérard Depardieu (75) sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber. Am 28. Oktober hätte in Paris ein Strafprozess gegen den französischen Schauspieler beginnen sollen. Das Gericht kam am Montag jedoch einer Bitte des Anwalts des nicht anwesenden Schauspielers nach, den Prozess zu verschieben, wie unter anderem die Tageszeitung „Le Parisien“ berichtet.
Anhörung ohne Gérard Depardieu
Zuvor war bereits bekannt geworden, dass Depardieu zuletzt „schwer erkrankt“ sei. Der Anwalt Jérémie Assous sagte dem Radiosender Franceinfo, dass sein Mandant deshalb dem Prozessbeginn fernbleiben werde. Depardieus Ärzte hätten dem Angeklagten „leider verboten, bei der Anhörung anwesend zu sein“. Daher werde der 75-jährige Schauspieler „um eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt bitten, damit er teilnehmen kann“.
Nach der jetzigen Entscheidung des Gerichts soll erst ab Ende März 2025 verhandelt werden. Bis Anfang März solle ein medizinisches Gutachten darüber vorgelegt werden, ob Depardieu verhandlungsfähig sei.
In der Klage werden dem französischen Star sexuelle Übergriffe vorgeworfen, die sich im September 2021 am Set von Jean Beckers (91) Film „Les volets verts“ ereignet haben sollen. Eines der mutmasslichen Opfer hatte im Februar 2024 Anzeige wegen „sexueller Nötigung, sexueller Belästigung und sexistischer Beleidigung“ erstattet. Medienberichten zufolge drohen dem 75-Jährigen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro. Depardieu weist die Vorwürfe zurück.
Insgesamt haben rund 20 Frauen in den vergangenen Jahren Depardieu verschiedener sexueller Vergehen beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem wegen einer mutmasslichen Vergewaltigung seiner Schauspielkollegin Charlotte Arnould (28) gegen Depardieu. Auch diese Anschuldigung bestreitet er. In diesem Fall ist es bislang noch nicht zur Anklage gekommen.