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Hausarrest auf einer luxuriösen Privatinsel? Das haben die Anwälte von Sean „Diddy“ Combs beantragt – ein Richter lehnte den Antrag jedoch umgehend ab. Die Entscheidung zu einer möglichen Alternative soll kommende Woche fallen.
Sean „Diddy“ Combs (55) muss weiterhin in Untersuchungshaft auf einen Prozess warten. Laut US-Medienberichten hat ein Richter am Freitag einen Vorschlag abgelehnt, dass der wegen verschiedener sexueller Vergehen angeklagte Musikproduzent seinen Hausarrest auf einer Privatinsel absitzen solle. Diesen Vorschlag hatten Combs‘ Anwälte vorgebracht.
„Das wird nicht funktionieren“
Laut „US Weekly“ hatten sie beantragt, dass Combs auf der Privatinsel Star Island im US-Bundesstaat Florida verweilen dürfe. Es gebe nur einen Weg, die Insel zu verlassen und zu betreten. Der zuständige Bezirksrichter in New York, Arun Subramanian, habe dies umgehend mit den Worten „Das wird nicht funktionieren“ abgewiesen.
Diddys Team habe dann als Alternative vorgeschlagen, dass er den Hausarrest in seinem Apartment auf der Upper East Side in Manhattan verbringen könnte – unter dauerhafter Beobachtung durch zwei Sicherheitskräfte. Combs hätte keinen Zugang zum Internet oder einem Telefon, ausser um seine Anwälte zu kontaktieren. Zudem dürfte er ausser dem Team keine Besucher empfangen. Für Besuche seiner Familie bräuchte er Erlaubnis vom Gericht. Ausserdem enthielt der Antrag auch eine Kaution in Höhe von 50 Millionen US-Dollar.
Entscheidung über Kaution soll kommende Woche fallen
Eine Entscheidung zu dem Antrag soll kommende Woche fallen. Es ist Combs‘ vierter Antrag für eine Freilassung auf Kaution. Seit seiner Verhaftung wurde ihm die Kaution drei Mal verweigert. Der Rap-Mogul wurde im September in New York City verhaftet, ihm werden unter anderem illegaler Sexhandel und Beteiligung an organisierter Kriminalität vorgeworfen. Combs wartet im berüchtigten Gefängnis Metropolitan Detention Center in Brooklyn auf seinen Prozess, der im Mai 2025 beginnen soll.
Ihm wird in zahlreichen weiteren Fällen vorgeworfen, über Jahre hinweg mutmassliche Opfer missbraucht, bedroht und genötigt zu haben. Er habe sie für seine berüchtigten „Freak Off“-Partys unter Drogen gesetzt und zum Sex gezwungen. Der lange als „Puff Daddy“ oder „P. Diddy“ bekannte Produzent bestreitet die Vorwürfe.