Wegen Facebook-Post: Til Schweiger muss vor Gericht erscheinen

Wegen einer kontroversen Facebook-Veröffentlichung muss sich Schauspieler Til Schweiger vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

Til Schweiger (53, „Honig im Kopf“) weist eine lange und mitunter skurrile Historie fragwürdiger Facebook-Veröffentlichungen auf. Wegen eines Posts muss er sich nun sogar vor Gericht verantworten. Dies bestätigte das Landgericht Saarbrücken auf Anfrage und fügte hinzu: „Nach der Verfügung der Kammer ist das persönliche Erscheinen des Antragsgegners angeordnet, d.h. er muss grundsätzlich zum Termin erscheinen. Eine Reaktion auf den Antrag ist allerdings bislang nicht erfolgt – weder von Herrn Schweiger noch von einer Anwaltskanzlei.“

Des Weiteren bestätigte das Schreiben im Auftrag von Richter Dr. Wern, dass der Termin bei der 4. Zivilkammer des Landgerichts, zu dem der Schauspieler persönlich erscheinen muss, bereits am 17. November ab 12 Uhr stattfinden wird.

Das war geschehen

Ausgangspunkt des Ganzen war ein Disput zwischen Schweiger und einer Facebook-Nutzerin, deren Nachricht Schweiger nicht nur auf seiner Seite für alle einsehbar veröffentlichte, sondern auch noch kommentierte mit: „hey Schnuffi…! Date!? Nur wir beide!?“ Sie hatte ihn in ihrer Nachricht gefragt, ob er Deutschland verlassen wolle, nachdem die AfD den Sprung in den Bundestag geschafft hatte. In der Pressemitteilung des Landgerichts Saarbrücken heisst es nun: „Die Antragstellerin sieht sich durch das Verhalten des Antragsgegners in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt und begehrt Unterlassung. Sie ist der Auffassung, dass der Antragsgegner nicht berechtigt war, ihre Nachricht zu veröffentlichen.“

Erst kürzlich gab Schweiger im Interview mit „Gala“ an, einige seiner Facebook-Posts zu bereuen. Darunter seine vehemente Verteidigung einer seiner „Tatort“-Episoden. „Den habe ich wirklich bereut. Da hatte ich aber auch meinen Frust weggetrunken, und es war drei Uhr morgens. (…) Und als ich die ganze Häme und die Verrisse gelesen habe, bin ich durchgedreht. Als ich das am nächsten Morgen gelesen habe, dachte ich: Ich häng mich auf.“

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