Nach Suff-Fahrt: Nino de Angelo zu saftiger Geldstrafe verurteilt

Eine Suff-Fahrt aus dem vergangenen Sommer kommt Nino de Angelo nun teuer zu stehen: Ein Gericht verurteilte den Schlagersänger zu einer saftigen Geldbusse und einem Fahrverbot wegen fahrlässiger Gefährdung des Strassenverkehrs.

Das Amtsgericht Verden in Niedersachsen verurteilte den Schlagersänger Nino de Angelo (54, „Liebe für immer“) nach dessen Suff-Fahrt im Sommer 2017 nun zu einer empfindlichen Geldstrafe. Dies bestätigte der Oberstaatsanwalt Marcus Röske (47) der „Bild“-Zeitung. Wegen „fahrlässiger Gefährdung des Strassenverkehrs“ müsse er demnach nun insgesamt stattliche 150 Tagessätze begleichen. Ausserdem sei ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Nach einem Auftritt in Emden steuerte de Angelo damals gegen 2:50 Uhr nachts seinen Jaguar stark alkoholisiert in die Leitplanken. Im Polizeiwagen zückte er wenig später sein Handy und berichtete sogar live via Facebook-Stream von dem Vorfall – mit einer Polizeimütze auf dem Kopf, die er offenbar auf dem Rücksitz des Streifenwagens fand.

Wenig später veröffentlichte er ein Statement – ebenfalls auf Facebook – zu dem Vorfall und gab sich dort bereits geläutert. „Betrunken Autofahren geht gar nicht!“ Man gefährde nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das Leben anderer: „Da hab ich richtig Scheisse gebaut.“ Beide Einträge wurden mittlerweile wieder entfernt.

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