Boris Becker: Das Schweizer Insolvenzverfahren hat er überstanden

In der Schweiz droht Boris Becker kein Insolvenzverfahren mehr. Vom Tisch sind die Forderungen seines Ex-Geschäftspartners Dr. Hans-Dieter Cleven damit aber noch nicht.

Der nächste juristische Satzgewinn für Boris Becker (51, „Augenblick, verweile doch“): Aus der Schweiz droht dem ehemaligen Tennis-Star kein Insolvenzverfahren mehr. Wie der Anwalt von Beckers ehemaligem Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven (75) nun öffentlich verkündet hat, strebe sein Mandant zumindest in der Schweiz keine weiteren Schritte mehr gegen Becker an. Somit ist „das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug vom 26. November 2018“, bei dem bereits die Klage des Unternehmers abgewiesen wurde, rechtskräftig.

Völlig aus dem Schneider ist Becker damit aber noch nicht. So heisst es im Text von Anwalt Oliver Habke weiter: „Die Forderungen von Dr. Cleven sind im englischen Insolvenzerfahren von Boris Becker angemeldet und werden nun – wie alle übrigen angemeldeten Forderungen – (…) durch die Trustees in London zu beurteilen sein.“

Somit fordert Cleven noch immer eine Zahlung von inzwischen fast 42 Millionen Schweizer Franken. Cleven hatte Boris Becker ab 1999 beraten. Als Beckers eigene Agentur BBM (Boris Becker Marketing) ihren Betrieb einstellte, übernahm Clevens eigene Schweizer Gesellschaft BCI Holding die Geschäfte. Ausserdem hatte Cleven gemeinsam mit Becker ein Unternehmen in der Schweiz sowie die „Becker-Cleven-Stiftung“ gegründet. Becker sollte zudem als prominenter Gesellschafter der Völkl Tennis GmbH den Umsatz in die Höhe schrauben. 2009 endete die Partnerschaft von Cleven und Becker.

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