Influencerin Pamela Reif will „in Berufung gehen“

Instagram-Star Pamela Reif hat im Prozess um Schleichwerbung vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Doch sie will weiterkämpfen.

Hat Model und Influencerin Pamela Reif (23) Schleichwerbung auf ihrem Instagram-Profil betrieben? Das Landgericht Karlsruhe hat am Donnerstag ein entsprechendes Urteil gefällt. „Ich habe heute in meinem Prozess gegen den Verein VSW verloren“, schreibt Reif dazu auf ihrem Account. Sie sei nun verpflichtet, „private Posts mit Tap Tags oder Verlinkungen als Werbung zu markieren – selbst wenn ich mir die Produkte selbst gekauft habe und sie euch wirklich nur empfehlen möchte“. Doch das Problem scheint damit laut Reif nicht aus der Welt zu sein.

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Ich habe heute in meinem Prozess gegen den Verein VSW verloren. Nach dem Urteil bin ich verpflichtet, private Posts mit Tap Tags oder Verlinkungen als Werbung zu markieren – selbst wenn ich mir die Produkte selbst gekauft habe und sie euch wirklich nur empfehlen möchte. Ihr wisst dann zwar nicht mehr, was tatsächlich eine bezahlte Kooperation und was ein privater Tipp war – aber hoffentlich helfen euch die Werbemarkierungen weiter? 😅 Außerdem: wenn ich etwas als Werbung kennzeichne, ohne eine Kooperation mit der markierten Firma zu haben, verstoße ich ebenfalls gegen das Gesetz und könnte von dem Unternehmen abgemahnt werden.. wie man dieses Problem jetzt lösen soll? Unklar. Meiner Meinung nach verletzt das Ganze mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Ich muss die Entscheidung des Gerichts erstmal hinnehmen und befolgen, werde aber weiterhin für meine Ansicht gerade stehen und in Berufung gehen.

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„Wenn ich etwas als Werbung kennzeichne, ohne eine Kooperation mit der markierten Firma zu haben, verstosse ich ebenfalls gegen das Gesetz und könnte von dem Unternehmen abgemahnt werden“, so die 23-Jährige. Eine Lösung gebe es dafür noch nicht. „Meiner Meinung nach verletzt das Ganze mein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung“, schreibt sie weiter. Reif will sich gegen das Urteil wehren: „Ich muss die Entscheidung des Gerichts erstmal hinnehmen und befolgen, werde aber weiterhin für meine Ansicht gerade stehen und in Berufung gehen.“

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