Lori Loughlin wird nun auch der Geldwäsche beschuldigt

Es sieht nicht gut aus für Lori Loughlin und ihren Mann Mossimo Giannulli. Die beiden müssen sich nun auch gegen den Vorwurf der Geldwäsche wehren.

Werden sie schuldig gesprochen, müssen die im Uni-Bestechungsskandal angeklagte Lori Loughlin (54, „Full House“) und ihr Ehemann Mossimo Giannulli (55) womöglich für mindestens rund fünf Jahre ins Gefängnis. Wie „E! Online“ unter Berufung auf das Justizministerium der Vereinigten Staaten berichtet, müssen sich die beiden und 14 weitere Eltern nun nicht nur wegen Betruges sondern auch wegen des Vorwurfs der Geldwäsche verantworten.

Während die ebenfalls im Uni-Bestechungsskandal angeklagte Felicity Hufmann (56, „Desperate Housewives“) sich schuldig bekennen will und laut US-Medienberichten nach einem entsprechenden Deal einer möglichen Gefängnisstrafe von vier bis zehn Monaten sowie einem Bussgeld in Höhe von 20’000 US-Dollar ins Auge blickt, könnte es für Loughlin und Giannulli noch viel schlimmer kommen.

Bis zu 40 Jahre im Gefängnis?

Auch Loughlin und Giannulli, die 500’000 US-Dollar gezahlt haben sollen, um ihre beiden Töchter an der University of Southern California unterzubringen, soll laut vorausgegangener Berichte ein Deal unterbreitet worden sein. Wegen der Höhe der Zahlung sei in diesem Fall aber eine Mindeststrafe von zwei bis zweieinhalb Jahren im Gespräch gewesen.

Der neue Anklagepunkt erhöht die möglichen Strafen für die beiden bei einer Verurteilung nun drastisch. Laut Justizministerium drohen pro Vorwurf maximal bis zu 20 Jahre Haft. Ausserdem könnte insgesamt ein maximales Bussgeld von bis zu 750’000 US-Dollar fällig werden, heisst es weiter. Auch die möglichen Mindeststrafen sind deutlich strenger. Wie das US-Promi-Portal „TMZ“ berichtet, sollen diese nun bei mindestens vier Jahren und neun Monaten bis hin zu fünf Jahren und elf Monaten liegen.

Der Bestechungsskandal schlägt seit Wochen hohe Wellen in den USA. Promis und Unternehmer sollen teils erhebliche Summen gezahlt haben, um ihre Kinder an Hochschulen unterzubringen.

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