Aretha Franklin: Testament unter Sofakissen gefunden?

Mit krakeliger Schrift verteilt Aretha Franklin ihr Vermögen in mehreren Schriftstücken. Ob sie echt sind, muss nun geprüft werden.

Es geht um 80 Millionen US-Dollar (umgerechnet rund 72 Millionen Euro). So viel ist der Nachlass der legendären Soul-Sängerin Aretha Franklin („Chain of Fools“) angeblich wert. Bislang glaubte man, dass die im vergangenen August verstorbene Künstlerin kein Testament hinterlassen habe. Doch jetzt sind handschriftliche Notizen ausgetaucht, mit denen die Sängerin aus Detroit angeblich ihre Hinterlassenschaft geregelt hat.

Nach einem Bericht der New York Times wurden die Schriftstücke im Haus der Sängerin in einem verschlossenen und schwer zugänglichen Schrank sowie in einem Notizbuch unter einem Kissen ihres Wohnzimmersofas gefunden: 16 Seiten in krakeliger, bisweilen schwer lesbarer Schrift, auf denen Franklin ihre Barschaft, Pelze und Immobilien, ihren Schmuck sowie ihre Tantiemen an Angehörige verteilt.

Die unübersichtlichen Notizen wurden angeblich 2010 und 2014 verfasst. Im Dokument vom 21. Juni 2010 erklärt Aretha Franklin, dass sie geistig und körperlich gesund sei, bis auf einen zu hohen Blutdruck und eine Erkrankung der Bauchspeicheldrüse. Im gleichen Jahr wurde bei ihr Bauchspeicheldrüsenkrebs diagnostiziert, an dem die Sängerin letztendlich auch gestorben ist.

Aufteilung zwischen Enkeln und Enkelkindern

In einem umfangreicheren Schreiben von 2010 soll Franklin unter anderem wöchentliche und monatlichen finanzielle Zuwendungen an ihre vier erwachsenen Söhne festgelegt haben. Auf den vier Seiten der Notizen von 2014 teilt sie ihr Vermögen zwischen ihren vier Söhnen und ihren Enkelkindern auf.

Ohne ein Testament würde der Nachlass der Queen of Soul nach gesetzlichen Regelungen zu gleichen Teilen nur an die vier Söhne fallen.

Gültigkeit unklar

Aretha Franklins Anwalt David Bennett reichte nun die Notizen, bei denen er sich nicht sicher ist, ob sie als Testament überhaupt gültig sind, beim zuständigen Nachlassgericht des US-Bundesstaats Michigan ein. Zunächst muss jedoch noch geklärt werden, ob es sich bei den Schriftstücken tatsächlich um Franklins Handschrift handelt, berichtet die „Detroit Free Press“. Für den 12. Juni hat das Gericht eine erste Anhörung angesetzt.

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