Donald Trump darf Twitter-User nicht blockieren

Der begeisterte Twitterer Donald Trump darf keine User aus dem Netzwerk blockieren. Einige Betroffene haben erfolgreich gegen ihren Ausschluss geklagt, denn ein US-Gericht gab ihnen Recht.

US-Präsident Donald Trump (73) darf niemanden mehr auf dem Kurznachrichtendienst Twitter blockieren. Das urteilte ein US-Berufungsgericht in New York, nachdem einige betroffene Nutzer dagegen geklagt hatten. Die Verfassung würde dem Präsidenten nicht erlauben, Personen „von einem öffentlichen Dialog auszuschliessen, weil sie eine andere Meinung verträten“, sagten die Richter der „New York Times“ zufolge.

Wenn ein User auf Twitter blockiert wird, kann er das Profil der ausführenden Person nicht mehr sehen, auch deren Tweets sind dann für den Blockierten gefiltert. Die Kläger argumentierten, dass Twitter eine öffentliche Plattform sei und deswegen niemand von Trump einfach von der Teilhabe am Dialog ausgeschlossen werden könne. Die Richter folgten dieser Argumentation und schlossen Trump von der Blockadefunktion auf Twitter aus.

Das Urteil machte klar, dass es explizit nicht die privaten Accounts von öffentlichen Personen betreffe. Es wurde allerdings deutlich gemacht, dass eine öffentliche Person, die ihr Profil für offizielle Zwecke gebrauche, Personen mit anderen Meinungen nicht einfach ausschliessen könne. Zwar merkten die Richter an, dass der Account mit etwa 62 Millionen Followern schon vor Trumps Zeit als US-Präsident angelegt worden war und nach seiner Amtszeit auch wieder privat werde, „im Moment aber alle Anzeichen eines offiziellen, staatlichen Accounts“ erfülle.

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