R. Kelly muss nicht vor Gericht erscheinen – wegen seines Zehs

Dem R&B-Sänger R. Kelly wird mehrfache Vergewaltigung und Kinderpornografie vorgeworfen. Zu seiner jüngsten Anhörung erschien der Musiker jedoch nicht – wegen eines infizierten Zehs.

„I Believe I Can Fly“ sang R. Kelly (52) einst in seinem gleichnamigen Welthit. Nun kann er offenbar nicht mal mehr laufen – und blieb deshalb seiner jüngsten Anhörung fern. Der 52-Jährige sollte vor einem Gericht in Chicago erscheinen. Wie Kellys Anwalt, Steven Greenberg, erklärte, fürchte der Sänger jedoch, dass ihm bei der Überführung aus dem Gefängnis jemand auf den Fuss treten könne. Dieser sei derzeit entzündet, oder besser gesagt, einer seiner Zehen.

Wie das US-Magazin „People“ berichtet, wurde Kelly offiziell vom Gericht entschuldigt. Aufgrund einer Infektion habe der Musiker bereits einen Zehennagel verloren. Auf die Frage, welcher Zeh oder Fuss betroffen sei, wusste der Anwalt des R&B-Sängers jedoch keine Antwort.

Kelly drohen 30 Jahre Haft

Kelly, der mit bürgerlichem Namen Robert Sylvester heisst, sitzt seit Juli in einem Gefängnis in Chicago ein. Er soll mehrfach Sex mit Minderjährigen gehabt und sich dabei gefilmt haben. Hinzu kommen Vorwürfe der Bestechung sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Darüber hinaus soll Kelly eine 17-Jährige begrapscht haben, nachdem er sie dafür bezahlte, dass sie nackt für ihn tanze. Der Sänger hat die Vorwürfe bislang stets zurückgewiesen und plädiert auf nicht schuldig. Im April 2020 kommt es zur ersten Verhandlung; dem Sänger drohen 30 Jahre Haft.

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