Unerlaubte Nutzung seiner Songs: Neil Young verklagt Donald Trump

Mehrere Male hat Musik-Legende Neil Young Donald Trump bereits ermahnt, jetzt bekommt der US-Präsident die Quittung: Young zieht gegen Trump vor Gericht, weil er bei Wahlkampfveranstaltungen ungefragt seine Songs spielte.

Weil Donald Trump (74) bei seinen Wahlkampfveranstaltungen zum wiederholten Male unerlaubt Songs von Neil Young (74, „Heart Of Gold“) abspielen liess, muss er jetzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: Der Musiker verklagt Trump wegen Urheberrechtsverletzung und zieht nun gegen den US-Präsidenten vor Gericht. Auf seiner Webseite „Neil Young Archives“ veröffentlichte Young eine Klageschrift gegen Trumps Wiederwahlkampagne. Sein Anwalt bestätigte dem Nachrichtenportal „The Hill“, dass die Klage bei einem Bezirksgericht in New York eingereicht wurde.

Darin wirft der kanadische Singer/Songwriter, der mittlerweile auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, Trump wegen des Abspielens der Titel „Rockin‘ In The Free World“ und „Devil’s Sidewalk“ Urheberrechtsverletzungen vor. Die Songs wurden etwa im Juni bei einer Kundgebung in Tulsa, Oklahoma gespielt. Für jeden weiteren Verstoss fordert Neil Young 150.000 Dollar Schadenersatz.

„Unamerikanische Kampagne der Ignoranz“

In dem Schreiben der Musik-Legende heisst es unter anderem, dass seine Musik „als ‚Titelsong‘ für eine spalterische, unamerikanische Kampagne der Ignoranz und des Hasses“ verwendet werde. Neil Young hatte Trump schon im Wahlkampf 2015 wegen unerlaubter Song-Nutzung ermahnt und ihn als „Schande“ für die USA bezeichnet.

In der Vergangenheit hatten sich bereits mehrere Musikerinnen und Musiker darüber beschwert, dass Donald Trump bei seinen Auftritten ohne Erlaubnis ihre Songs benutzte, darunter Adele (32), Pharrell Williams (47) und Aerosmith. Die Rolling Stones beklagten sich über das Abspielen ihres Klassikers „You Can’t Always Get What You Want“. Erst im Juni drohten auch sie Trump deswegen mit einer Klage.

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