Kopfhörer auf dem Fahrrad: Darf ich das?

Mit dem Kopfhörer auf dem Rad unterwegs zu sein

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Wer mit Kopfhörern Fahrrad fährt, muss mit einem Bussgeld rechnen? Das stimmt nicht unbedingt. Was beim Radfahren erlaubt ist und wovon die Strafe abhängt.

Mit Kopfhörern in oder über den Ohren Fahrrad zu fahren, zieht häufig eine Kontrolle der Polizei nach sich, nicht selten in Kombination mit einem Bussgeld. Die Delinquenten bezahlen, denn wer will es schon auf Ärger mit der Polizei ankommen lassen? Dabei handelt es sich bei der grundsätzlichen Annahme, Kopfhörer auf dem Fahrrad seien verboten, um einen „Rechtsirrtum“, stellt etwa Rechtsanwalt Christian Solmecke via YouTube klar. Was während der Fahrt erlaubt ist und was nicht.

Die Grundsatzentscheidung zu Kopfhörern auf Fahrrädern stammt bereits aus den 1980er-Jahren und damit noch aus Walkman-Zeiten. Das Oberlandesgericht Köln entschied 1987, dass die Benutzung eines Kopfhörers erst untersagt sei, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer „mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung“ führe. Will heissen: Wer Sirenen, Hupen und Klingeln nicht mehr hören kann, verstösst gegen das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Strassenverkehr. Das stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet laut aktuellem Bussgeldkatalog 15 Euro Strafe.

Grundsätzlich gilt die gleiche Regelung auch fürs Telefonieren während des Radfahrens. Was hingegen untersagt ist, ist während der Fahrt das Handy mit seinen Händen zu bedienen, also zum nächsten Song zu skippen oder auf eine Textnachricht zu antworten. Wer dagegen versiert im Umgang mit seiner Sprachsteuerung ist (und diese eingerichtet hat), darf seinem Telefon auch während des Radfahrens Anweisungen geben und es so bedienen.

Fahrrad-Verband rät: Besser alle Sinne zur Verfügung haben

Wer hingegen den in modernen Kopfhörern häufig integrierten „Hear through“-Modus aktiviert und die Musik während der Fahrt nur leise hört, kann für das Tragen von Kopfhörern auf dem Rad nicht belangt werden. Dennoch rät der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ADFC: „Wer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen. Die überlaute Benutzung von Musikabspielgeräten beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, wenn das Wahrnehmen von Klingeln, fremden Fahrgeräuschen oder Warnrufen gestört ist – oder sogar ein Martinshorn überhört wird.“

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