Kraftwerk vs. Moses Pelham: Streit geht vor Europäischen Gerichtshof

Künstlerische Freiheit oder Diebstahl geistigen Eigentums? Der Streit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk um zwei Sekunden Musik landet vor dem Europäischen Gerichtshof.

Gerade einmal zwei Sekunden Musik beschäftigen Sänger Moses Pelham (46) nun schon seit zwei Jahrzehnten – und ab jetzt auch den Europäischen Gerichtshof. Dort soll nun endlich die Frage geklärt werden, ob es dem Musikproduzenten erlaubt war, im Song „Nur mit dir“ mit Sabrina Setlur (43) eine zweisekündige Musik-Sequenz der Band Kraftwerk als Endlosschleife einzubauen – oder eben nicht. So habe der Bundesgerichtshof das laufende Verfahren zunächst unterbrochen, um dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zu dem Fall vorzulegen. Das berichtet unter anderem die Seite „SHZ“.

Mit den Elektropop-Vorreitern von Kraftwerk streitet sich Pelham bereits seit 1997 vor diversen Gerichtshöfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt Pelham Recht gegeben und das zuvor ausgesprochene Verbot des Songs gekippt. Allerdings bezweifelte jüngst der Bundesgerichtshof, ob das Verfassungsgericht diese Entscheidung überhaupt hätte treffen dürfen. Die Folge: Die Angelegenheit wird international und ein Fall für den Europäischen Gerichtshof.

Die betreffenden zwei Sekunden Rhythmus stammen aus dem 1977 erschienen Song „Metall auf Metall“ von Kraftwerk. Sollte die Band als finaler Sieger aus diesem langjährigen Streit hervorgehen, könnte das weitreichende Folgen für das Rap- und Hip-Hop-Genre haben. Das „Sampling“, also die Neuverwertung alter Beat-Segmente, ist seit jeher ein fester Bestandteil dieser musikalischen Stilrichtungen.

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