Michael Jackson: Sind drei posthum veröffentlichte Songs Fälschungen?

Angeblich sollen drei posthum veröffentlichte Songs nicht von Michael Jackson selbst eingesungen worden sein. Seine Plattenfirma bestreitet dies aber.

Ist er es oder ist er es nicht? In den USA ist ein Rechtsstreit um posthum veröffentlichte Songs von Michael Jackson (1958-2009, „Billie Jean“) entbrannt. Medienberichten zufolge, habe eine Klägerin mithilfe eines Stimmexperten drei Songs als Fälschungen identifiziert. Sie sollen nicht die Stimme des King of Pop enthalten. Jacksons Plattenfirma, Sony Music, bestreitet die Vorwürfe.

Gegenüber dem US-Branchen-Portal „Variety“ wiedersprach Sony Berichten, denen zufolge das Unternehmen vor Gericht bereits einräumen musste, dass es sich bei den Songs „Breaking News“, „Monster“ und „Keep Your Head Up“ um Fälschungen handle. Eine Sprecherin betonte gegenüber der Seite, dass in dem Fall noch kein Urteil gefällt wurde, ob tatsächlich Michael Jackson oder nicht auf den Aufnahmen zu hören ist.

Die fraglichen Songs sind 2010 auf dem Album „Michael“ erschienen. Darauf waren zehn bislang unveröffentlichte Stücke des „King of Pop“ zu hören. Unter anderem Duette mit Sänger Akon (45), Rapper 50 Cent (43) und Rockstar Lenny Kravitz (54).

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