Nicht nur Werbung neu: Prime Video verschleiert auch Einschränkungen

Mancher dürfte nach Änderungen bei Amazon Prime Video verärgert vor dem TV-Bildschirm sitzen.

Quelle: SG SHOT/Shutterstock.com

Seit der Werbe-Änderung bei Prime Video fallen weitere Einschränkungen auf, über die Amazon Kunden nicht offen unterrichtet hat. Nutzer müssen sich teils mit schlechterer Qualität abfinden und auch Watch Partys sind jetzt offenbar für viele Vergangenheit.

Im Januar hatte Amazon seine Prime-Kundinnen und -Kunden darüber informiert, dass sie bald zusätzlich zahlen müssen, wenn sie das Streaming-Angebot Prime Video ohne Werbung nutzen möchten. Dass mit dieser Änderung auch weitere Einschränkungen einhergehen, wurde nicht offen kommuniziert. Unabhängig davon wird derzeit auch eine Klage vorbereitet.

Werbung oder Extra-Kosten

„Damit wir noch mehr fantastische Inhalte für Prime-Mitglieder anbieten können, und um diese Investitionen über einen langen Zeitraum weiter zu erhöhen, werden Prime Video-Titel in Deutschland ab 2024 in begrenztem Umfang Werbung enthalten“, hatte der Versandriese erstmals im September 2023 mitgeteilt.

Im Januar 2024 wurde die Kundschaft dann per E-Mail informiert, dass Titel bei Prime Video ab dem 5. Februar Werbung enthalten. Es gebe aber auch „eine neue werbefreie Option für zusätzlich 2,99 Euro pro Monat“. Amazon erweckte den Eindruck, dass sich neben den Einblendungen für Kundinnen und Kunden nichts ändern würde, wenn sie sich nicht von Werbung freikaufen. Weder in der ursprünglichen Mitteilung noch in der E-Mail an Kundinnen und Kunden war die Rede davon, dass es auch Einschränkungen geben wird.

Und ich bin wieder allein, allein…

Wie jetzt bekannt wurde, gehen mit der Änderung von Anfang Februar auch teils Abstriche bei der Qualität einher. Das IT-Portal „heise.de“ berichtete kürzlich: „Nutzer des Werbeabos bekommen keinen (englischen) 3D-Sound im Dolby-Atmos-Format und kein dynamisches HDR-Bild nach dem Standard Dolby Vision mehr geliefert.“ Das „c’t“-Magazin der Heise Medien GmbH habe dies in eigenen Tests nach Berichten von Nutzern nachweisen können. Amazon habe später bestätigt, „dass Dolby Vision und Dolby Atmos nur in der werbefreien Version von Prime Video verfügbar sind“. Zwar gebe es dem Bericht zufolge weniger als 20 Titel mit englischem 3D-Sound im Katalog, trotzdem handelt es sich um eine vorab nicht offen kommunizierte Einschränkung.

Wie es mit der Watch-Party-Funktion weitergehen soll, ist derzeit ausserdem unklar. Bisher konnten Userinnen und User über das Feature gemeinsam Filme oder Serien schauen, selbst wenn sie sich an unterschiedlichen Orten aufhielten. Laut „heise.de“ können offenbar nur noch Kundinnen und Kunden mit gebuchter Werbefrei-Option Gastgeber einer Watch Party werden. „Gastgeber müssen über eine Buchung der werbefreien Prime Video-Wiedergabe verfügen“, heisse es demnach, wenn man im Browser eine Watch Party starten wolle. Es gibt aber auch die Meldung, dass die Funktion nicht mehr verfügbar sei. Eine Antwort auf eine Nachfrage der Nachrichtenagentur spot on news bei Amazon ist bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht eingegangen.

Wird Amazon Prime Video bald noch teurer?

Es stellt sich für manchen sicherlich die Frage, wie diese Abstriche im herkömmlichen Abo dabei helfen, „noch mehr fantastische Inhalte“ anbieten zu können. Eine Erhöhung des generellen Prime-Preises, der in Deutschland derzeit ohne Vergünstigungen bei 8,99 Euro monatlich oder 89,90 Euro im Jahr liegt, ist durchaus denkbar. „Der aktuelle Preis für die Prime-Mitgliedschaft bleibt 2024 unverändert“, hiess es im Rahmen der September-Ankündigung. Das mag der Fall sein, aber auch 2025 kommt…

Verbraucherzentrale möchte klagen: Amazon soll „irreführend“ handeln

Unabhängig von den Abstrichen bei Dolby Atmos und Dolby Vision sowie Watch Partys hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kürzlich angekündigt, wegen der Werbefrei-Option Klage gegen Amazon einreichen zu wollen. Der vzbv ist der Überzeugung, dass „die reine Information über die Änderung nicht ausreichend“ ist, damit diese zum 5. Februar auch wirksam sei. Die Einführung der Werbung stelle der Ansicht der Verbraucherschützer zufolge „eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar“, der Kundinnen und Kunden ausdrücklich zustimmen müssten: „Da in dem Informationsschreiben hiervon nicht die Rede ist, handelt Amazon aus Sicht des Verbands irreführend.“

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