Inhaftierter R. Kelly muss Opfern über zehn Millionen Dollar zahlen

R. Kelly wird die nächsten drei Jahrzehnte im Gefängnis verbringen.

Quelle: imago images/ZUMA Wire

Nach zwei Gefängnisstrafen ist der ehemalige Musik-Star R. Kelly nun zu einer Geldstrafe in Höhe von über zehn Millionen US-Dollar verurteilt worden.

Der verurteilte Sexualstraftäter R. Kelly (56) ist in einem weiteren Gerichtsprozess zu seiner Strafzahlung in zweistelliger Millionenhöhe verdonnert worden. Der einstige Musik-Superstar muss Gerichtsdokumenten zufolge, die der US-amerikanischen Seite „TMZ“ vorliegen, sechs seiner Opfer zusammengenommen 10,5 Millionen US-Dollar (etwa 9,7 Millionen Euro) zahlen. Für die einzelnen Frauen ergebe sich so eine Entschädigungssumme von zwischen 1,1 (circa eine Million Euro) und 2,25 Millionen US-Dollar (circa zwei Millionen Euro).

Neben Kelly muss auch dessen ehemaliger Manager Donnell Russell für diese Summe geradestehen, heisst es weiter. Der Grund für die die Strafe: Gemeinsam sollen die beiden Männer mit einer perfiden Drohung versucht haben, im Jahr 2018 eine Vorführung der Dokuserie „Surviving R. Kelly“ zu unterbinden. Zunächst habe das Duo versucht, die in der Doku zu Wort kommenden Frauen und die Produzenten der Serie einzuschüchtern. Als dies nicht den gewünschten Effekt hatte, sei vonseiten Kelly und Russell die Drohung ausgesprochen worden, dass „jemand den Ort kaputtschiessen“ würde.

Diese vermeintliche „Terror-Drohung“ führte tatsächlich dazu, dass die Veranstaltung in New York City letztendlich abgesagt werden musste. Die Opfer hatten daraufhin geklagt: Durch den Vorfall hätten sie weitere posttraumatische Belastungsstörungen sowie Panikattacken erlitten. Das zuständige US-Gericht gab ihnen laut des Berichts nun recht.

Nie wieder auf freiem Fuss?

Im Juni 2022 war R. Kelly in New York City wegen des Vorwurfs, Minderjährige ausgebeutet und missbraucht zu haben, zu einer 30-jährigen Haftstrafe verurteilt worden. Erst im Februar dieses Jahres folgte in Chicago ein weiterer Schuldspruch wegen der Anfertigung von Kinderpornografie und Sex mit Minderjährigen. Die dort ausgesprochene Haftstrafe von 20 Jahren wird jedoch weitestgehend mit der zuvor verhängten verrechnet. Lediglich ein weiteres Jahr wurde zur Haftstrafe hinzugerechnet, 31 Jahre wird der heute 56-Jährige hinter Gittern verbringen.

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