George R. R. Martin und weitere Starautoren verklagen OpenAI

George R. R. Martin ist ChatGPT ein massiver Dorn im Auge.

Quelle: 2019 Kathy Hutchins/Shutterstock.com

Eine Gruppe namhafter Schriftstellerinnen und Schriftsteller, darunter George R. R. Martin und John Grisham, verklagt das Unternehmen hinter ChatGPT wegen „systematischem Diebstahl“.

Eine Gruppe namhafter Autorinnen und Autoren geht juristisch gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI vor. Dessen Künstliche Intelligenz ChatGPT sei unter anderem mithilfe urheberrechtsgeschützter Werke „trainiert“ worden, was einer Copyright-Verletzung gleichkommt, lautet der Vorwurf. Das offizielle Schreiben, das beim United States District Court von New York am 19. September eingegangen war, ist im Internet frei aufrufbar.

In dem 57 Seiten langen Dokument, das von der Authors Guild eingereicht wurde, finden sich aufseiten der Kläger zahlreiche grosse Namen: So gehen unter anderem „Game of Thrones“-Autor George R. R. Martin (75), John Grisham (68), Jodi Picoult (57), George Saunders (64) und Jonathan Franzen (64) gegen OpenAI vor. Insgesamt sind 17 Schriftstellerinnen und Schriftsteller in der Sammelklage aufgeführt.

Vorgehen ist „systematischer Diebstahl“

Die umfangreichen Vorwürfe in dem Schreiben haben es in sich. So heisst es etwa, die vermeintlich unrechtmässige Nutzung der Werke mit dem Ziel, der Künstlichen Intelligenz beizubringen, „menschenähnliche Textantworten auf die Eingaben der Nutzer zu liefern“, sei „systematischer Diebstahl in grossem Stile“.

Mit ChatGPT erstellte Inhalte würden folglich die Werke der Autorinnen und Autoren „nachahmen, zusammenfassen oder umschreiben“ und ihnen somit massiv schaden. Es sei „unfair und pervers“, dass deren Bücher auf diese Weise quasi „die Motoren ihrer eigenen Zerstörung“ werden. Statt ausschliesslich frei zugängliche Literatur zu nutzen oder Lizensierungsanfragen zu stellen, seien so bewusst Urheberrechtsverletzungen begangen worden.

Neben dem Verbot, dieser Praktik weiter nachzugehen, fordern die Ankläger einen Anteil der Einnahmen des Unternehmens sowie eine Entschädigung für jedes vermeintlich gestohlene Werk – „bis zu 150.000 Dollar pro Arbeit“. Bei der grossen Anzahl vermeintlich kopierter Werke könnte so ein hoher Millionenbetrag zusammenkommen.

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