Schweizer Gericht weist Klage gegen Boris Becker ab

Boris Becker kann durchatmen. Das Schweizer Gericht hat die Klage seines ehemaligen Geschäftspartners Hans-Dieter Cleven abgelehnt. Doch aus dem Schneider ist er damit nicht.

Verschnaufpause für Ex-Tennisstar Boris Becker (49): Wie das Schweizer Portal „Blick.ch“ berichtet, hat das Kantonsgericht in Zug die Klage seines ehemaligen Geschäftspartners Hans-Dieter Cleven (74) abgewiesen. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass „weder eine Kündigung des Darlehens noch eine Aufhebungsvereinbarung oder das Vorliegen eines sonstigen Beendigungsgrundes nachgewiesen wurde“. Beckers Rückzahlung sei daher nicht fällig.

Dem Bericht zufolge müsse Cleven nun für die Gerichtskosten aufkommen. Ausserdem heisst es, solle er seinem ehemaligen Geschäftspartner eine Entschädigung von 89’667 Franken zahlen. Innerhalb von 30 Tagen könne er aber Berufung gegen das Urteil einlegen.

Cleven hatte von Becker die Zahlung von 40 Millionen Schweizer Franken gefordert. Dass Becker ihm die geforderte Summe tatsächlich schulde, stellte das Gericht laut „Blick.ch“ allerdings eindeutig fest.

Cleven hatte Boris Becker ab 1999 beraten. Als Beckers eigene Agentur BBM (Boris Becker Marketing) ihren Betrieb einstellte, übernahm Clevens eigene Schweizer Gesellschaft BCI Holding die Geschäfte. Ausserdem hatte Cleven gemeinsam mit Becker ein Unternehmen in der Schweiz sowie die „Becker-Cleven-Stiftung“ gegründet. Becker sollte zudem als prominenter Gesellschafter der Völkl Tennis GmbH den Umsatz in die Höhe schrauben. 2009 endete die Partnerschaft von Cleven und Becker.

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