Rassistischer Tweet: Noah Becker erwirkt einstweilige Verfügung

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag des Anwalts von Noah Becker eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Politiker Jens Maier erlassen.

Auf einen Antrag des Anwalts von Noah Becker (23) hat das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Mann Jens Maier (55) erlassen, wie der Mediendienst „Meedia“ berichtet. Auf Maiers Twitter-Account war der Sohn von Tennis-Legende Boris Becker (50, „Das Leben ist kein Spiel“) vor wenigen Tagen in einem Tweet als „kleiner Halbneger“ bezeichnet worden.

Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser habe den Eingang der Verfügung bestätigt und erklärt: „Wir haben versucht, aussergerichtlich die Sache aus der Welt zu schaffen, indem wir Herrn Maier zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufforderten. Leider hat er sich daraufhin nicht bei uns gemeldet, geschweige denn bei unserem Mandanten entschuldigt.“ Man habe sich nun „zu gerichtlichen Schritten gezwungen“ gesehen, damit sich ein derartiger Vorfall nicht wiederhole. Nun habe Maier die Möglichkeit, dem Beschluss zu widersprechen. Zuvor sei ausserdem eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet worden.

War es womöglich nicht der AfD-Mann?

Wie unter anderem der „Spiegel“ kürzlich berichtet hatte, habe der AfD-Abgeordnete erklärt, dass der längst wieder gelöschte Tweet nicht von ihm, sondern von einem Mitarbeiter abgesetzt worden sei. Er habe Noah Becker weder gekannt, noch vorgehabt, „mich zu seiner Person in irgendeiner Weise zu äussern.“ Maier sei angeblich „entsetzt“ gewesen, als er die Nachricht gesehen habe und habe einen Mitarbeiter, der für die Betreuung des Accounts zuständig gewesen sein soll, entlassen.

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