Dr. Luke und Kesha: ‚Sony‘ schaltet sich ein

Die Sängerin erleidet einen Rückschlag, denn da der Vertrag zwischen ihr und Dr. Luke allein besteht, kann das Plattenlabel diesen als unbeteiligte Partei nicht auflösen.

‚Sony‘ hat sein Schweigen bezüglich der aktuellen Vergewaltigungsvorwürfe von Kesha gegenüber Dr. Luke gebrochen.
Die Sängerin hatte ihren Produzenten angezeigt, da er sie jahrelang missbraucht und terrorisiert haben soll. Als sie am vergangenen Freitag jedoch deswegen vor Gericht erschien, musste sie eine schwere Niederlage einstecken, denn die Richterin entschied zugunsten des Angeklagten und zwang Kesha auf diese Weise dazu, bei Dr. Luke als Produzenten unter Vertrag zu bleiben. Daraufhin hatten sich zahlreiche Kolleginnen der Musikerin eingeschaltet und ihre Unterstützung bekundet. Taylor Swift hatte ihr gar eine Viertelmillion Dollar auf ihr privates Bankkonto überwiesen.

Das Plattenlabel selbst hatte sich noch nicht geäussert – bis jetzt. Scott Edelman, Anwalt des Unternehmens, erklärte gegenüber der ‚New York Times‘, dass sich die Firma ausserstande sehe, Kesha von dem Vertrag zu entbinden: „‚Sony‘ hat es Kesha ermöglicht, Musik aufzunehmen, ohne dafür mit Dr. Luke irgendeine Form des Kontakts zu haben. ‚Sony‘ ist aber nicht befugt, die vertragliche Berufsbeziehung zwischen Luke und Kesha aufzulösen. ‚Sony‘ tut alles, um die Künstlerin zu unterstützen, allerdings ist das Label keine der im Vertrag beteiligten Parteien.“ Bei dem entsprechenden Vertrag handele es sich um eine Abmachung, die zwischen Luke und Kesha vereinbart wurde und deshalb nach dem geltendem Recht auch nur von den beteiligten Parteien beendet werden könne.

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